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Haftsumme

§ 172 HGB · Zivilrecht

Die Haftsumme ist der im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft festgelegte Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich haftet; sie ist in das Handelsregister einzutragen, und im Verhältnis zu den Gläubigern ist nach der Eintragung der eingetragene Betrag maßgeblich (§ 172 Abs. 1 HGB). Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, ist seine Haftung ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).

Merksatz

Die eingetragene Haftsumme begrenzt grundsätzlich die Außenhaftung, auch wenn noch keine Einlage gezahlt wurde.

Haftsumme oder Pflichteinlage?Die Haftsumme betrifft die Gläubigerhaftung. Die Pflichteinlage bestimmt, was der Kommanditist der Gesellschaft schuldet; beide Beträge können auseinanderfallen.
Haftsumme
Pflichteinlage
Verhältnis
Persönliche Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
Einlagepflicht gegenüber der Gesellschaft
Bestimmung der Höhe
Im Außenverhältnis der eingetragene Betrag
Gesellschaftsvertragliche Vereinbarung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena ist Kommanditistin einer bereits eingetragenen Möbel-KG. 1Laut Gesellschaftsvertrag steht sie 2den Gläubigern der KG höchstens mit 10.000 Euro persönlich ein; dieser Betrag ist auch im Handelsregister eingetragen. Im Gesellschaftsvertrag sind für ihre Einzahlung an die KG 15.000 Euro vereinbart, von denen sie noch nichts gezahlt hat. Es geht um den Betrag von 10.000 Euro.

Trifft „Haftsumme“ hier zu?

„Haftsumme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Gesellschaftsvertrag festgelegter Betrag
    Der Betrag von 10.000 Euro ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Obergrenze der persönlichen Außenhaftung des Kommanditisten
    Bis zu diesem Betrag haftet Lena den Gesellschaftsgläubigern persönlich; der Registereintrag stimmt damit überein.
    erfüllt
BFall B

Lena ist Kommanditistin einer bereits eingetragenen Möbel-KG. Laut Gesellschaftsvertrag steht sie den Gläubigern der KG höchstens mit 10.000 Euro persönlich ein; dieser Betrag ist auch im Handelsregister eingetragen. 1Im Gesellschaftsvertrag sind für ihre Einzahlung an die KG 15.000 Euro vereinbart, von denen sie noch nichts gezahlt hat. Es geht um die für ihre Einzahlung vereinbarten 15.000 Euro.

Trifft „Haftsumme“ hier zu?

„Haftsumme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Obergrenze der persönlichen Außenhaftung des Kommanditisten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Gesellschaftsvertrag festgelegter Betrag
    Auch die 15.000 Euro sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Obergrenze der persönlichen Außenhaftung des Kommanditisten
    Die 15.000 Euro bestimmen nur ihre Einlagepflicht gegenüber der KG; ihre persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern ist auf 10.000 Euro begrenzt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie gesellschaftsvertraglich geschuldete Einlage wird ohne Weiteres mit der Haftsumme gleichgesetzt.

RichtigFür die Haftungsgrenze gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist grundsätzlich der eingetragene Betrag maßgeblich, nicht die Höhe der gesellschaftsvertraglichen Einlagepflicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin von den Gesellschaftern vereinbarter Einlageerlass wird auch gegenüber den Gesellschaftsgläubigern als Haftungsbefreiung behandelt.

RichtigEin gesellschaftsinterner Erlass der Einlage kann den Gesellschaftsgläubigern nicht entgegengehalten werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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