Definitionen
Haftsumme
§ 172 HGB · ZivilrechtDie Haftsumme ist der im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft festgelegte Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich haftet; sie ist in das Handelsregister einzutragen, und im Verhältnis zu den Gläubigern ist nach der Eintragung der eingetragene Betrag maßgeblich (§ 172 Abs. 1 HGB). Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, ist seine Haftung ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).
Die eingetragene Haftsumme begrenzt grundsätzlich die Außenhaftung, auch wenn noch keine Einlage gezahlt wurde.
Fälle zum Selbstprüfen
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Lena ist Kommanditistin einer bereits eingetragenen Möbel-KG. 1Laut Gesellschaftsvertrag steht sie 2den Gläubigern der KG höchstens mit 10.000 Euro persönlich ein; dieser Betrag ist auch im Handelsregister eingetragen. Im Gesellschaftsvertrag sind für ihre Einzahlung an die KG 15.000 Euro vereinbart, von denen sie noch nichts gezahlt hat. Es geht um den Betrag von 10.000 Euro.
Trifft „Haftsumme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIm Gesellschaftsvertrag festgelegter BetragDer Betrag von 10.000 Euro ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
- 2erfülltObergrenze der persönlichen Außenhaftung des KommanditistenBis zu diesem Betrag haftet Lena den Gesellschaftsgläubigern persönlich; der Registereintrag stimmt damit überein.
Lena ist Kommanditistin einer bereits eingetragenen Möbel-KG. Laut Gesellschaftsvertrag steht sie den Gläubigern der KG höchstens mit 10.000 Euro persönlich ein; dieser Betrag ist auch im Handelsregister eingetragen. 1Im Gesellschaftsvertrag sind für ihre Einzahlung an die KG 15.000 Euro vereinbart, von denen sie noch nichts gezahlt hat. Es geht um die für ihre Einzahlung vereinbarten 15.000 Euro.
Trifft „Haftsumme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIm Gesellschaftsvertrag festgelegter BetragAuch die 15.000 Euro sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
- 2fehltObergrenze der persönlichen Außenhaftung des KommanditistenDie 15.000 Euro bestimmen nur ihre Einlagepflicht gegenüber der KG; ihre persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Typische Fehler
FehlerDie gesellschaftsvertraglich geschuldete Einlage wird ohne Weiteres mit der Haftsumme gleichgesetzt.
RichtigFür die Haftungsgrenze gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist grundsätzlich der eingetragene Betrag maßgeblich, nicht die Höhe der gesellschaftsvertraglichen Einlagepflicht.
FehlerEin von den Gesellschaftern vereinbarter Einlageerlass wird auch gegenüber den Gesellschaftsgläubigern als Haftungsbefreiung behandelt.
RichtigEin gesellschaftsinterner Erlass der Einlage kann den Gesellschaftsgläubigern nicht entgegengehalten werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema