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Haftungsbeschränkung bei der GbR

§ 721 S. 2 BGB · Zivilrecht

Die persönliche Haftung eines Gesellschafters der GbR für Gesellschaftsverbindlichkeiten kann durch eine Vereinbarung über ihre Beschränkung oder ihren Ausschluss mit dem betroffenen Gläubiger begrenzt werden. Eine nur zwischen den Gesellschaftern getroffene Vereinbarung ist nach § 721 Satz 2 BGB dem Gläubiger gegenüber unwirksam, sodass der Gesellschafter weiterhin unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat.

Merksatz

Interne Haftungsgrenzen ändern für sich genommen nichts am Zugriff des Gläubigers auf das Privatvermögen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben bestellen für das von ihnen als GbR betriebene Grafikstudio bei einem Händler einen Drucker für 3.000 Euro. Der Händler liefert den Drucker, die Rechnung ist noch offen. 2Anna und Ben ergänzen ihren Gesellschaftsvertrag um die Abrede, dass Anna für diese Rechnung persönlich höchstens 500 Euro zahlen soll. 3Nach gemeinsamer Verhandlung vereinbart der Händler mit Anna, dass er für diese Rechnung von ihr persönlich höchstens 500 Euro fordern kann.

Trifft „Haftungsbeschränkung bei der GbR“ hier zu?

„Haftungsbeschränkung bei der GbR“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Persönliche Haftung eines GbR-Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten
    Die Kaufpreisschuld trifft die GbR; für sie haftet grundsätzlich auch Anna persönlich.
    erfüllt
  2. 2
    Vereinbarung über eine Beschränkung oder einen Ausschluss der Haftung
    Die Abrede soll Annas persönliche Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzen.
    erfüllt
  3. 3
    Vereinbarung mit dem betroffenen Gläubiger
    Auch der Händler als Gläubiger vereinbart die persönliche Haftungsobergrenze mit Anna.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben bestellen für das von ihnen als GbR betriebene Grafikstudio bei einem Händler einen Drucker für 3.000 Euro. Der Händler liefert den Drucker, die Rechnung ist noch offen. 2Anna und Ben ergänzen ihren Gesellschaftsvertrag um die Abrede, dass Anna für diese Rechnung persönlich höchstens 500 Euro zahlen soll. Mit dem Händler wird hierzu nichts vereinbart.

Trifft „Haftungsbeschränkung bei der GbR“ hier zu?

„Haftungsbeschränkung bei der GbR“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vereinbarung mit dem betroffenen Gläubiger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Persönliche Haftung eines GbR-Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten
    Die Kaufpreisschuld trifft die GbR; für sie haftet grundsätzlich auch Anna persönlich.
    erfüllt
  2. 2
    Vereinbarung über eine Beschränkung oder einen Ausschluss der Haftung
    Die Abrede soll Annas persönliche Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzen.
    erfüllt
  3. 3
    Vereinbarung mit dem betroffenen Gläubiger
    Der Händler hat keine Haftungsobergrenze mit Anna vereinbart; die interne Abrede wirkt ihm gegenüber nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch eine individuell mit dem Gläubiger ausgehandelte Haftungsbegrenzung wird wegen § 721 Satz 2 BGB für unwirksam gehalten.

RichtigEine mit dem betroffenen Gläubiger vereinbarte Haftungsbegrenzung ist grundsätzlich möglich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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