Definitionen
Haftprüfung
§ 117 StPO · StrafrechtDie Haftprüfung ist das auf Antrag des Beschuldigten durchzuführende gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Fortdauer der Untersuchungshaft, bei dem das zuständige Gericht prüft, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist.
Die Prüfung kann eine Freilassung ermöglichen, obwohl der Haftbefehl bestehen bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora sitzt seit zwei Wochen in Untersuchungshaft. Sie bittet das zuständige Gericht schriftlich, den Haftbefehl außer Kraft zu setzen oder sie gegen regelmäßige Meldungen bei der Polizei freizulassen. Das Gericht untersucht daraufhin, ob die Voraussetzungen für ihre Haft noch bestehen und ob solche Meldungen anstelle der Haft ausreichen.
Trifft „Haftprüfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag des BeschuldigtenNora beantragt selbst eine Entscheidung über ihre weitere Inhaftierung.
- 2erfülltGerichtliche Kontrolle fortdauernder UntersuchungshaftDas Gericht kontrolliert die Voraussetzungen der laufenden Untersuchungshaft.
- 3erfülltPrüfung von Aufhebung des Haftbefehls oder Aussetzung seines VollzugsDie Kontrolle umfasst sowohl den Fortbestand des Haftbefehls als auch eine Freilassung unter Auflagen.
Nora sitzt seit zwei Wochen in Untersuchungshaft. Weder sie noch ihr Verteidiger haben eine gerichtliche Überprüfung ihrer Haft beantragt. Der zuständige Richter untersucht von sich aus anhand der Akten, ob die Voraussetzungen für ihre Haft noch bestehen und ob regelmäßige Meldungen bei der Polizei anstelle der Haft ausreichen.
Trifft „Haftprüfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAntrag des BeschuldigtenEs fehlt ein Antrag von Nora oder ihrem Verteidiger.
- 2erfülltGerichtliche Kontrolle fortdauernder UntersuchungshaftDer Richter kontrolliert die Voraussetzungen der weiterhin vollzogenen Untersuchungshaft.
- 3erfülltPrüfung von Aufhebung des Haftbefehls oder Aussetzung seines VollzugsDie Kontrolle erfasst sowohl den Fortbestand des Haftbefehls als auch eine Freilassung unter Auflagen.
Typische Fehler
FehlerHaftprüfungsantrag und Haftbeschwerde werden als gleichzeitig zulässige Rechtsbehelfe behandelt.
RichtigWährend des Haftprüfungsverfahrens ist eine parallele Haftbeschwerde unzulässig; gegen die anschließende Entscheidung bleibt die Beschwerde möglich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema