Definitionen
Haftungsquote
§ 254 BGB · ZivilrechtDie Haftungsquote bezeichnet den prozentualen Anteil, zu dem ein Schädiger dem Geschädigten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist, nachdem ein Mitverschulden des Geschädigten oder ein sonstiger Zurechnungsgrund (z. B. Betriebsgefahr) gemäß § 254 BGB bzw. §§ 17, 18 StVG im Wege der Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge berücksichtigt wurde.
Beiderseitige Verantwortung führt nicht automatisch dazu, dass jede Seite die Hälfte des Schadens trägt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul und Lea gehen auf einem breiten Gehweg aufeinander zu und 3schauen beide ununterbrochen auf ihre Handys. Beim Zusammenstoß fällt Leas Kamera zu Boden und wird beschädigt. Für die Aufteilung der Reparaturkosten 4werden das Verhalten beider und die jeweiligen Beiträge zum Zusammenstoß verglichen und 1prozentuale Anteile bestimmt. Lea fragt nach dem so ermittelten Anteil, 2den Paul ihr zahlen soll.
Trifft „Haftungsquote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltProzentualer AnteilDer betrachtete Kostenanteil wird in Prozent ausgedrückt.
- 2erfülltAnteil der Ersatzpflicht des SchädigersBetrachtet wird der Anteil, für den Paul gegenüber Lea einzustehen hat.
- 3erfülltMitverschulden oder sonstiger Zurechnungsgrund beim GeschädigtenAuch Lea trägt durch ihre fehlende Aufmerksamkeit zum Zusammenstoß und damit zu ihrem Schaden bei.
- 4erfülltAbwägung der beiderseitigen Verursachungs- und VerschuldensbeiträgeDie Aufteilung berücksichtigt sowohl das Verhalten als auch die Schadensbeiträge beider Seiten.
Paul und Lea gehen auf einem breiten Gehweg aufeinander zu und 3schauen beide ununterbrochen auf ihre Handys. Beim Zusammenstoß fällt Leas Kamera zu Boden und wird beschädigt. Für die Aufteilung der Reparaturkosten 4werden das Verhalten beider und die jeweiligen Beiträge zum Zusammenstoß verglichen und 1prozentuale Anteile bestimmt. Lea fragt nach dem so ermittelten Anteil, der wegen ihres eigenen Verhaltens bei ihr bleibt.
Trifft „Haftungsquote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltProzentualer AnteilAuch der betrachtete Eigenanteil wird in Prozent ausgedrückt.
- 2fehltAnteil der Ersatzpflicht des SchädigersGefragt ist nach Leas selbst zu tragendem Anteil und nicht nach Pauls Ersatzpflicht.
- 3erfülltMitverschulden oder sonstiger Zurechnungsgrund beim GeschädigtenLeas fehlende Aufmerksamkeit trägt zum Zusammenstoß und zu ihrem Schaden bei.
- 4erfülltAbwägung der beiderseitigen Verursachungs- und VerschuldensbeiträgeAuch der Eigenanteil ergibt sich aus dem Vergleich der Beiträge beider Seiten.
Typische Fehler
FehlerDer selbst zu tragende Anteil des Geschädigten wird als Haftungsquote des Schädigers angegeben.
RichtigDie Haftungsquote bezeichnet den vom Schädiger zu ersetzenden Anteil, nicht den Eigenanteil des Geschädigten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema