Definitionen
Grundschuld
§ 1191 BGB · ZivilrechtDie Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, kraft dessen derjenige, zu dessen Gunsten sie bestellt ist, berechtigt ist, aus dem Grundstück die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zu fordern, ohne dass – im Gegensatz zur Hypothek – eine zu sichernde persönliche Forderung erforderlich ist (Nichtakzessorietät).
Die Tilgung der gesicherten Forderung lässt die Grundschuld nicht automatisch erlöschen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea und ihre Bank einigen sich darauf, 2dass die Bank wegen 80.000 Euro auf Leas Grundstück zugreifen darf, 3unabhängig davon, ob Lea ihr persönlich Geld schuldet. 1Das so vereinbarte Recht wird im Grundbuch eingetragen, und Lea übergibt der Bank den dazu ausgestellten Brief. Eine persönliche Geldschuld Leas gegenüber der Bank besteht nicht.
Trifft „Grundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches Recht an einem GrundstückDurch Einigung, Eintragung und Briefübergabe erhält die Bank ein dingliches Recht an Leas Grundstück.
- 2erfülltBerechtigung zur Befriedigung wegen einer bestimmten Geldsumme aus dem GrundstückDie Bank darf sich wegen des festgelegten Betrags aus dem Grundstück befriedigen.
- 3erfülltUnabhängigkeit von einer persönlichen ForderungDas Grundstücksrecht besteht unabhängig von einer persönlichen Forderung der Bank.
Lea schuldet ihrer Bank aus einem bereits ausgezahlten Darlehen 80.000 Euro. Beide einigen sich darauf, 2dass die Bank wegen dieser Summe auf Leas Grundstück zugreifen darf und das Recht rechtlich an den Bestand dieser Darlehensforderung gebunden ist. 1Das so vereinbarte Recht wird im Grundbuch eingetragen, und Lea übergibt der Bank den dazu ausgestellten Brief.
Trifft „Grundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches Recht an einem GrundstückDurch Einigung, Eintragung und Briefübergabe erhält die Bank ein dingliches Recht an Leas Grundstück.
- 2erfülltBerechtigung zur Befriedigung wegen einer bestimmten Geldsumme aus dem GrundstückDer Zugriff auf das Grundstück dient der Befriedigung wegen der festgelegten 80.000 Euro.
- 3fehltUnabhängigkeit von einer persönlichen ForderungDas vereinbarte Recht ist als Hypothek im Bestand von der Darlehensforderung abhängig.
Typische Fehler
FehlerAus der vollständigen Darlehensrückzahlung wird auf das automatische Erlöschen der Grundschuld geschlossen.
RichtigDie Grundschuld erlischt nicht allein dadurch, dass die gesicherte Forderung getilgt wird.
FehlerAus der Grundschuld wird eine persönliche Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers hergeleitet.
RichtigDie Grundschuld ermöglicht die Befriedigung aus dem Grundstück; eine persönliche Zahlungspflicht benötigt eine eigene Grundlage.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata