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Grundsatz der eigenverantwortlichen Schuld

§ 29 StGB · Strafrecht

Gemäß § 29 StGB wird jeder Beteiligte an einer Straftat ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner eigenen Schuld bestraft, sodass Schuldausschließungs-, Entschuldigungs- und Schuldminderungsgründe, die in der Person eines Beteiligten vorliegen, ausschließlich diesem zugutekommen und nicht auf die übrigen Beteiligten erstreckt werden.

Merksatz

Auch bei einem schuldunfähigen Täter kann der Teilnehmer selbst schuldhaft handeln.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 25-jährige Anna überredet den 13-jährigen Ben, eine fremde Fensterscheibe mit einem Stein einzuwerfen, und Ben setzt den Plan um. Anna hält Ben für volljährig und weiß, dass sie ihn zu etwas Verbotenem bewegt. Sie kann das Unrecht ihres Handelns erkennen und ihr Verhalten uneingeschränkt steuern. 2Das Gericht prüft Annas persönliche Vorwerfbarkeit gesondert und berücksichtigt Bens junges Alter nur bei Ben.

Trifft „Grundsatz der eigenverantwortlichen Schuld“ hier zu?

„Grundsatz der eigenverantwortlichen Schuld“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Straftat
    Anna beteiligt sich als Anstifterin an Bens vorsätzlicher und rechtswidriger Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenständige Schuldbeurteilung
    Bens Schuldunfähigkeit wegen seines Alters wird nicht auf Anna übertragen.
    erfüllt
BFall B

1Die 25-jährige Anna überredet den 13-jährigen Ben, eine fremde Fensterscheibe mit einem Stein einzuwerfen, und Ben setzt den Plan um. Anna hält Ben für volljährig und weiß, dass sie ihn zu etwas Verbotenem bewegt. Sie kann das Unrecht ihres Handelns erkennen und ihr Verhalten uneingeschränkt steuern. Das Gericht leitet allein aus Bens jungem Alter ab, dass auch Anna kein persönlicher Vorwurf gemacht werden könne.

Trifft „Grundsatz der eigenverantwortlichen Schuld“ hier zu?

„Grundsatz der eigenverantwortlichen Schuld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigenständige Schuldbeurteilung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Straftat
    Anna beteiligt sich als Anstifterin an Bens vorsätzlicher und rechtswidriger Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenständige Schuldbeurteilung
    Das Gericht missachtet den Grundsatz, indem es Bens altersbedingte Schuldunfähigkeit auf Anna überträgt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie verminderte Schuldfähigkeit eines Beteiligten wird bei sämtlichen Beteiligten strafmildernd berücksichtigt.

RichtigEine Schuldminderung betrifft nur den Beteiligten, bei dem ihr Grund persönlich vorliegt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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