Definitionen
Grundzüge der Planung
§ 13 BauGB · Öffentliches RechtDie Grundzüge der Planung sind die tragenden und grundlegenden Planungsaussagen eines Bauleitplans, die das Leitbild der planerischen Konzeption der Gemeinde prägen und deren Änderung das Gesamtkonzept des Plans in Frage stellen würde; sie sind von nachrangigen, das Planungsergebnis nur unwesentlich berührenden Darstellungen oder Festsetzungen abzugrenzen.
Maßgeblich ist das planerische Gesamtkonzept, nicht jede untergeordnete Einzelheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Gemeinde hat für ein neues Viertel 1einen Bebauungsplan beschlossen, der auf der gesamten Fläche ausschließlich Wohnhäuser zulässt. 2Nach der Planbegründung soll dort ein zusammenhängendes Wohnviertel ohne Gewerbebetriebe entstehen. Nun soll die gesamte Fläche für Fabriken und Lagerhallen vorgesehen werden.
Trifft „Grundzüge der Planung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlanungsaussage eines BauleitplansDie vorgesehene Wohnnutzung ist eine Aussage des Bebauungsplans.
- 2erfülltPrägende Bedeutung für das planerische GesamtkonzeptDer vollständige Wechsel zu Fabriken und Lagerhallen würde das Leitbild eines zusammenhängenden Wohnviertels aufgeben.
Ein Bebauungsplan sieht für ein Viertel ausschließlich Wohnhäuser mit höchstens zwei Stockwerken vor. Nach seiner Begründung soll ein niedrig bebautes Wohnviertel entstehen; die Abstände der Häuser zur Straße sind für die einzelnen Grundstücke unterschiedlich festgelegt. 1Für ein großes Grundstück lässt der Plan den Hausbau ab fünf Metern Abstand zur Straße zu. Nur dieser Abstand soll auf fünfeinhalb Meter erhöht werden, alle übrigen Vorgaben sollen unverändert bleiben.
Trifft „Grundzüge der Planung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlanungsaussage eines BauleitplansDer Abstand zur Straße ist im Bebauungsplan festgelegt.
- 2fehltPrägende Bedeutung für das planerische GesamtkonzeptDie geringfügige Verschiebung auf einem einzelnen Grundstück lässt das Konzept eines niedrig bebauten Wohnviertels und die uneinheitlichen Straßenabstände bestehen.
Typische Fehler
FehlerDie fehlende Berührung der Grundzüge wird als einzige Voraussetzung für das vereinfachte Änderungsverfahren behandelt.
RichtigZusätzlich darf die Änderung insbesondere keine Vorhaben planerisch ermöglichen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema