Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gute Sitten

§ 138 BGB · Zivilrecht

Ein Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten, wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, wobei auf die Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen ist.

Merksatz

Es zählen die Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei Geschäftsabschluss, nicht die persönliche Moral der Beteiligten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Mutter vereinbart heute schriftlich mit einer Bank, für den Geschäftskredit ihres volljährigen Sohnes über 200.000 Euro einzustehen. Sie besitzt kein Vermögen, verdient monatlich 1.200 Euro netto und kann nicht einmal die laufenden Kreditzinsen tragen. Sie unterschreibt ausschließlich aus Sorge um ihren Sohn, erhält aus dem Kredit keinerlei wirtschaftliche Vorteile und übernimmt in seinem Betrieb keine Aufgaben. Die Bank kennt sämtliche Umstände.

Trifft „Gute Sitten“ hier zu?

„Gute Sitten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft
    Mutter und Bank schließen einen Bürgschaftsvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
    Die der Bank bekannte krasse finanzielle Überforderung bei ausschließlich familiärer Motivation begründet hier die Sittenwidrigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Bewertung nach den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei Vornahme
    Die Vereinbarung wird anhand der beim heutigen Abschluss geltenden Wertvorstellungen beurteilt.
    erfüllt
BFall B

Eine Mutter vereinbart heute schriftlich mit einer Bank, für den Geschäftskredit ihres volljährigen Sohnes über 200.000 Euro einzustehen. Sie besitzt zwei Millionen Euro frei verfügbares Vermögen und kann die gesamte Kreditsumme ohne Gefährdung ihres Lebensunterhalts bezahlen. Sie unterschreibt ausschließlich aus Sorge um ihren Sohn, erhält aus dem Kredit keinerlei wirtschaftliche Vorteile und übernimmt in seinem Betrieb keine Aufgaben. Die Bank kennt sämtliche Umstände.

Trifft „Gute Sitten“ hier zu?

„Gute Sitten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verstoß nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft
    Mutter und Bank schließen einen Bürgschaftsvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
    Die finanziell problemlos tragbare Bürgschaft ist nicht allein wegen der familiären Motivation sittenwidrig.
    fehlt
  3. 3
    Bewertung nach den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei Vornahme
    Auch hier sind die Wertvorstellungen beim heutigen Abschluss maßgeblich.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin sittenwidriges Rechtsgeschäft wird lediglich als anfechtbar behandelt.

RichtigEin sittenwidriges Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam; eine Anfechtungserklärung ist dafür nicht erforderlich.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.