Definitionen
Gute Sitten
§ 138 BGB · ZivilrechtEin Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten, wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, wobei auf die Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen ist.
Es zählen die Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei Geschäftsabschluss, nicht die persönliche Moral der Beteiligten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Mutter vereinbart heute schriftlich mit einer Bank, für den Geschäftskredit ihres volljährigen Sohnes über 200.000 Euro einzustehen. Sie besitzt kein Vermögen, verdient monatlich 1.200 Euro netto und kann nicht einmal die laufenden Kreditzinsen tragen. Sie unterschreibt ausschließlich aus Sorge um ihren Sohn, erhält aus dem Kredit keinerlei wirtschaftliche Vorteile und übernimmt in seinem Betrieb keine Aufgaben. Die Bank kennt sämtliche Umstände.
Trifft „Gute Sitten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftMutter und Bank schließen einen Bürgschaftsvertrag.
- 2erfülltVerstoß nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht DenkendenDie der Bank bekannte krasse finanzielle Überforderung bei ausschließlich familiärer Motivation begründet hier die Sittenwidrigkeit.
- 3erfülltBewertung nach den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei VornahmeDie Vereinbarung wird anhand der beim heutigen Abschluss geltenden Wertvorstellungen beurteilt.
Eine Mutter vereinbart heute schriftlich mit einer Bank, für den Geschäftskredit ihres volljährigen Sohnes über 200.000 Euro einzustehen. Sie besitzt zwei Millionen Euro frei verfügbares Vermögen und kann die gesamte Kreditsumme ohne Gefährdung ihres Lebensunterhalts bezahlen. Sie unterschreibt ausschließlich aus Sorge um ihren Sohn, erhält aus dem Kredit keinerlei wirtschaftliche Vorteile und übernimmt in seinem Betrieb keine Aufgaben. Die Bank kennt sämtliche Umstände.
Trifft „Gute Sitten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftMutter und Bank schließen einen Bürgschaftsvertrag.
- 2fehltVerstoß nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht DenkendenDie finanziell problemlos tragbare Bürgschaft ist nicht allein wegen der familiären Motivation sittenwidrig.
- 3erfülltBewertung nach den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft bei VornahmeAuch hier sind die Wertvorstellungen beim heutigen Abschluss maßgeblich.
Typische Fehler
FehlerEin sittenwidriges Rechtsgeschäft wird lediglich als anfechtbar behandelt.
RichtigEin sittenwidriges Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam; eine Anfechtungserklärung ist dafür nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata