Definitionen
Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
Art. 4 Abs. 3 EUV · Öffentliches RechtDer Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verpflichtet die Union und die Mitgliedstaaten, sich gegenseitig bei der Erfüllung der aus den Verträgen erwachsenden Aufgaben zu achten und zu unterstützen; die Mitgliedstaaten haben insbesondere alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Geltung und Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten, und alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verwirklichung der Unionsziele gefährden könnten.
Loyale Zusammenarbeit verlangt von Mitgliedstaaten nicht nur Zurückhaltung, sondern auch aktives Handeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine verbindliche EU-Regelung verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission jährlich Messdaten zur Luftqualität zu übermitteln. Auf Bitte des Umweltministeriums eines Mitgliedstaats stellt die Kommission ein Meldeportal und technische Hilfe bereit. Das Ministerium sammelt die Daten und übermittelt sie vollständig und pünktlich über dieses Portal.
Trifft „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnion und Mitgliedstaaten als VerpflichteteDie Kommission handelt für die Union, das Ministerium für den Mitgliedstaat.
- 2erfülltBezug zu Aufgaben aus den VerträgenDie Durchführung der verbindlichen EU-Regelung gehört zu den unionsrechtlichen Aufgaben.
- 3erfülltErfüllung der Achtungs-, Unterstützungs-, Handlungs- und UnterlassungspflichtenBeide Seiten unterstützen die Aufgabenerfüllung, und das Ministerium setzt die Meldepflicht ohne Behinderung um.
2Eine verbindliche EU-Regelung verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission jährlich Messdaten zur Luftqualität zu übermitteln. 1Auf Bitte des Umweltministeriums eines Mitgliedstaats stellt die Kommission ein Meldeportal und technische Hilfe bereit. Das Ministerium verfügt über alle Daten, verweigert aber aus Protest gegen die Umweltpolitik der EU dauerhaft deren Übermittlung.
Trifft „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnion und Mitgliedstaaten als VerpflichteteDie Kommission handelt für die Union, das Ministerium für den Mitgliedstaat.
- 2erfülltBezug zu Aufgaben aus den VerträgenDie Durchführung der verbindlichen EU-Regelung gehört zu den unionsrechtlichen Aufgaben.
- 3fehltErfüllung der Achtungs-, Unterstützungs-, Handlungs- und UnterlassungspflichtenDie politisch motivierte Verweigerung der vorgeschriebenen Meldung verletzt die Unterstützungs- und Handlungspflichten des Mitgliedstaats.
Typische Fehler
FehlerDie Pflicht wird ausschließlich den Mitgliedstaaten gegenüber der Union zugeordnet.
RichtigAuch die Union muss die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Vertragsaufgaben achten und unterstützen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema