Definitionen
Grobe Fahrlässigkeit (Zivilrecht)
ZivilrechtGrobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, d.h. wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Der Sorgfaltsverstoß muss auch subjektiv schlechthin unentschuldbar sein, wobei die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Handelnden zu berücksichtigen sind.
Ein äußerlich schwerer Fehler ist nicht automatisch auch grob fahrlässig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Jonas ist ein erfahrener Autofahrer und kennt die Kreuzung, auf die er bei freier Sicht zufährt. 1Während der Fahrt liest er mehrere Sekunden lang eine Nachricht auf seinem Handy und schaut nicht auf die Straße. Dabei übersieht er die seit mehreren Sekunden rote Ampel. Er fährt in die Kreuzung und stößt mit einem Auto zusammen, das bei Grün von rechts kommt.
Trifft „Grobe Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv besonders schwerer SorgfaltsverstoßDie mehrsekündige Ablenkung durch das Handy vor einer Kreuzung missachtet elementare Anforderungen an die Aufmerksamkeit.
- 2erfülltSubjektiv schlechthin unentschuldbarer SorgfaltsverstoßJonas kann die offensichtliche Gefahr erkennen; besondere Umstände, die seine Ablenkung verständlich machen könnten, fehlen.
Jonas ist ein erfahrener Autofahrer und fährt bei freier Sicht auf eine Kreuzung zu. Unmittelbar davor sticht ihn unerwartet eine Wespe ins Augenlid. Wegen des plötzlich einschießenden Schmerzes wendet er für einen kurzen Moment den Blick von der Straße ab und übersieht die rote Ampel. 1Er fährt in die Kreuzung und stößt mit einem Auto zusammen, das bei Grün von rechts kommt.
Trifft „Grobe Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv besonders schwerer SorgfaltsverstoßDas Einfahren bei Rot in den freigegebenen Querverkehr stellt objektiv einen besonders schweren Verkehrsverstoß dar.
- 2fehltSubjektiv schlechthin unentschuldbarer SorgfaltsverstoßDie unmittelbare kurze Schmerzreaktion auf den überraschenden Stich macht das Übersehen der Ampel persönlich nicht schlechthin unentschuldbar.
Typische Fehler
FehlerAus einer hohen Schadenssumme wird unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit geschlossen.
RichtigEntscheidend ist die Schwere des Sorgfaltsverstoßes, nicht die Höhe des eingetretenen Schadens.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata