Definitionen
Grenzüberschreitender Sachverhalt
Art. 26 Abs. 2 AEUV · Öffentliches RechtEin grenzüberschreitender Sachverhalt im Sinne der Grundfreiheiten liegt vor, wenn ein Lebenssachverhalt Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist, die für die jeweils geprüfte Grundfreiheit relevant sind, insbesondere weil Personen, Waren, Dienstleistungen oder Kapital mitgliedstaatliche Grenzen überschreiten, überschritten haben oder überschreiten sollen. Bei der Kapitalverkehrsfreiheit können auch Bezüge zu Drittstaaten genügen. Rein innerstaatliche Sachverhalte ohne einen solchen Bezug fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Grundfreiheiten; eine dadurch mögliche Schlechterstellung gegenüber unionsrechtlich geschützten Sachverhalten wird als Inländerdiskriminierung bezeichnet.
Ein Auslandsbezug genügt nur, wenn er für die konkret geprüfte Grundfreiheit relevant ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und lebt dort. Sie hat einen Arbeitsvertrag mit einem privaten Unternehmen in einem anderen EU-Staat geschlossen und wird für die Stelle dorthin ziehen. Sie soll ausschließlich dort gegen Bezahlung und nach den Weisungen ihrer Vorgesetzten arbeiten.
Trifft „Grenzüberschreitender Sachverhalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezüge zu mehr als einem StaatDer bisherige Wohnstaat und der künftige Arbeitsstaat sind verschiedene Staaten.
- 2erfülltRelevanz für die geprüfte GrundfreiheitDie konkret vereinbarte Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat begründet den Bezug für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Lea besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und lebt dort. 1Sie hat einen Arbeitsvertrag mit einem privaten Unternehmen in einem Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums geschlossen und wird für die Stelle dorthin ziehen. Sie soll ausschließlich dort gegen Bezahlung und nach den Weisungen ihrer Vorgesetzten arbeiten. Zwischen der EU und diesem Staat gibt es kein Abkommen über den freien Zugang zu Arbeitsstellen.
Trifft „Grenzüberschreitender Sachverhalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezüge zu mehr als einem StaatDer bisherige Wohnstaat und der künftige Arbeitsstaat sind verschiedene Staaten.
- 2fehltRelevanz für die geprüfte GrundfreiheitDie Arbeitnehmerfreizügigkeit erfasst diesen Wechsel zu einem Arbeitgeber in einem Drittstaat zur ausschließlich dortigen Beschäftigung nicht.
Typische Fehler
FehlerJeder rein innerstaatliche Sachverhalt wird bereits als Inländerdiskriminierung bezeichnet.
RichtigInländerdiskriminierung bezeichnet eine mögliche Schlechterstellung gegenüber unionsrechtlich geschützten Sachverhalten, nicht den fehlenden Auslandsbezug selbst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata