Definitionen
Große Zahl von Menschen
§ 306b Abs. 1 StGB · StrafrechtEine große Zahl von Menschen im Sinne des § 306b Abs. 1 StGB setzt voraus, dass durch die Brandstiftung eine Vielzahl von Menschen tatsächlich an der Gesundheit geschädigt wird. Die Rechtsprechung hat jedenfalls 14 Geschädigte ausreichen lassen; eine feste zahlenmäßige Untergrenze ist nicht abschließend geklärt.
Viele gefährdete Menschen ersetzen nicht die erforderliche Zahl tatsächlich Geschädigter.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom setzt absichtlich den hölzernen Dachstuhl eines bewohnten Mehrfamilienhauses in Brand. Durch den dabei entstehenden Brandrauch erleiden 20 Bewohner jeweils eine leichte Rauchgasvergiftung, die ambulant behandelt wird.
Trifft „Große Zahl von Menschen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachung durch die BrandstiftungDie Vergiftungen werden unmittelbar durch den Rauch des gelegten Brandes verursacht.
- 2erfülltTatsächliche GesundheitsschädigungEine Rauchgasvergiftung beeinträchtigt die Gesundheit auch dann, wenn sie leicht verläuft.
- 3erfülltGroße Zahl von Geschädigten20 tatsächlich Geschädigte reichen nach dem Maßstab der Rechtsprechung aus.
Tom setzt absichtlich den hölzernen Dachstuhl eines bewohnten Mehrfamilienhauses in Brand. Durch den dabei entstehenden Brandrauch erleidet eine Bewohnerin eine leichte Rauchgasvergiftung, die ambulant behandelt wird. Niemand sonst erleidet gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Trifft „Große Zahl von Menschen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachung durch die BrandstiftungDie Vergiftung wird unmittelbar durch den Rauch des gelegten Brandes verursacht.
- 2erfülltTatsächliche GesundheitsschädigungDie Bewohnerin hat eine tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten.
- 3fehltGroße Zahl von GeschädigtenEine einzige Geschädigte bildet keine große Zahl von Menschen.
Typische Fehler
FehlerFür jeden Betroffenen wird eine schwere Gesundheitsschädigung verlangt.
RichtigDie Gesundheitsschäden müssen nicht jeweils schwer sein; erforderlich ist eine ausreichende Zahl tatsächlich Geschädigter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema