Definitionen
Grundflächenzahl (GRZ)
§ 19 BauNVO · Öffentliches RechtDie Grundflächenzahl gibt das Verhältnis der zulässigen, von baulichen Anlagen überdeckbaren Grundfläche zur nach § 19 Abs. 3 BauNVO maßgeblichen Grundstücksfläche an; sie ist der dezimale Faktor, mit dem diese Grundstücksfläche multipliziert wird, um die zulässige Grundfläche zu ermitteln (z. B. GRZ 0,4 bedeutet grundsätzlich, dass 40 % dieser Fläche überdeckt werden dürfen). Überschreitungen können nach § 19 Abs. 4 und 5 BauNVO zulässig sein.
Für die Grundflächenzahl zählt die Flächenüberdeckung des Grundstücks, nicht die Summe der Geschossflächen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Ein Bebauungsplan setzt für ein 1.000 m² großes Grundstück den Wert 0,4 fest. 2Das gesamte Grundstück liegt im Bauland und hinter der im Plan festgelegten Straßenbegrenzungslinie. Nach dem Plan wird der Wert mit den 1.000 m² multipliziert; 1die errechneten 400 m² beziehen sich auf die Fläche, die das Wohnhaus am Boden bedecken darf.
Trifft „Grundflächenzahl (GRZ)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZulässige Überdeckung durch bauliche AnlagenDer Wert bestimmt die zulässige Überdeckung des Grundstücks durch das Wohnhaus.
- 2erfülltMaßgebliche GrundstücksflächeDamit sind die gesamten 1.000 m² für die Berechnung maßgeblich.
- 3erfülltDezimaler BerechnungsfaktorDie Zahl 0,4 dient als Faktor zur Berechnung der zulässigen Fläche.
3Ein Bebauungsplan setzt für ein 1.000 m² großes Grundstück den Wert 0,8 fest. 2Das gesamte Grundstück liegt im Bauland und hinter der im Plan festgelegten Straßenbegrenzungslinie. Das geplante Haus hat zwei gleich große Stockwerke, die beide baurechtlich als volle Geschosse zählen. Nach dem Plan wird der Wert mit den 1.000 m² multipliziert; die errechneten 800 m² beziehen sich auf die Summe der nach den äußeren Gebäudemaßen berechneten Flächen beider Stockwerke.
Trifft „Grundflächenzahl (GRZ)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltZulässige Überdeckung durch bauliche AnlagenDer Wert betrifft die addierten Geschossflächen und nicht die am Boden überdeckbare Fläche.
- 2erfülltMaßgebliche GrundstücksflächeDie gesamten 1.000 m² bilden die maßgebliche Grundstücksfläche.
- 3erfülltDezimaler BerechnungsfaktorAuch die Geschossflächenzahl ist ein dezimaler Faktor zur Flächenberechnung.
Typische Fehler
FehlerFür die Berechnung wird stets die gesamte im Grundbuch erfasste Grundstücksfläche angesetzt.
RichtigVor der Multiplikation muss die nach § 19 Abs. 3 BauNVO maßgebliche Grundstücksfläche bestimmt werden.
FehlerEine GRZ von 0,4 wird als ausnahmslose Obergrenze für sämtliche anzurechnenden Anlagen behandelt.
RichtigZusätzlich sind die Überschreitungsregelungen des § 19 Abs. 4 und 5 BauNVO zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema