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Grober Undank

§ 530 BGB · Zivilrecht

Grober Undank liegt vor, wenn sich der Beschenkte gegenüber dem Schenker oder einem nahen Angehörigen des Schenkers einer schweren Verfehlung schuldig macht, die in objektiver Hinsicht eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus dem Schenkungsverhältnis oder der gegenüber diesen Personen bestehenden allgemeinen Pflichten darstellt und in subjektiver Hinsicht eine tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung erkennen lässt.

Merksatz

Die Schwere der Verfehlung allein genügt nicht; auch die darin erkennbare Haltung des Beschenkten zählt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Karl hat seiner erwachsenen Nichte Lea 20.000 Euro geschenkt. Als Karl ihr kein weiteres Geld geben möchte, schlägt Lea ihn aus Wut mehrfach ins Gesicht und bricht ihm die Nase. Sie will ihm damit zeigen, dass sie seine frühere Hilfe für wertlos hält.

Trifft „Grober Undank“ hier zu?

„Grober Undank“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfehlung gegenüber Schenker oder nahem Angehörigen
    Die Beschenkte Lea richtet ihren Angriff gegen den Schenker Karl.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv erhebliche Pflichtverletzung
    Die mehrfachen Schläge mit einem Nasenbruch verletzen Karls körperliche Unversehrtheit erheblich.
    erfüllt
  3. 3
    Subjektiv tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung
    Der Angriff wegen der verweigerten weiteren Zahlung bringt Leas vorwerfbare Missachtung der früheren Zuwendung zum Ausdruck.
    erfüllt
BFall B

Karl hat seiner erwachsenen Nichte Lea 20.000 Euro geschenkt. In einem plötzlich auftretenden krankheitsbedingten Wahn hält Lea Karl für einen Angreifer und schlägt ihn so heftig ins Gesicht, dass seine Nase bricht. Tatsächlich hat Karl sie nicht angegriffen. Wegen ihrer Erkrankung kann Lea ihr Verhalten weder verstehen noch steuern.

Trifft „Grober Undank“ hier zu?

„Grober Undank“ trifft nicht zu.Es fehlt: Subjektiv tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfehlung gegenüber Schenker oder nahem Angehörigen
    Die Beschenkte Lea richtet ihren Angriff gegen den Schenker Karl.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv erhebliche Pflichtverletzung
    Der Schlag verletzt Karls körperliche Unversehrtheit erheblich und dient objektiv nicht der Abwehr eines Angriffs.
    erfüllt
  3. 3
    Subjektiv tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung
    Leas Verhalten beruht auf einem ihre Einsicht und Steuerung ausschließenden Wahn, nicht auf einer vorwerfbaren undankbaren Haltung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerVerfehlungen gegen Angehörige des Schenkers werden von vornherein ausgeschlossen.

RichtigAuch ein Verhalten gegenüber einem nahen Angehörigen kann bei entsprechender Schwere und undankbarer Gesinnung zum Widerruf berechtigen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Schenkung wird durch groben Undank automatisch unwirksam.

RichtigGrober Undank eröffnet dem Schenker die Möglichkeit des Widerrufs, beseitigt die Schenkung aber nicht von selbst.

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