Definitionen
Grober Undank
§ 530 BGB · ZivilrechtGrober Undank liegt vor, wenn sich der Beschenkte gegenüber dem Schenker oder einem nahen Angehörigen des Schenkers einer schweren Verfehlung schuldig macht, die in objektiver Hinsicht eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus dem Schenkungsverhältnis oder der gegenüber diesen Personen bestehenden allgemeinen Pflichten darstellt und in subjektiver Hinsicht eine tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung erkennen lässt.
Die Schwere der Verfehlung allein genügt nicht; auch die darin erkennbare Haltung des Beschenkten zählt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Karl hat seiner erwachsenen Nichte Lea 20.000 Euro geschenkt. Als Karl ihr kein weiteres Geld geben möchte, schlägt Lea ihn aus Wut mehrfach ins Gesicht und bricht ihm die Nase. Sie will ihm damit zeigen, dass sie seine frühere Hilfe für wertlos hält.
Trifft „Grober Undank“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfehlung gegenüber Schenker oder nahem AngehörigenDie Beschenkte Lea richtet ihren Angriff gegen den Schenker Karl.
- 2erfülltObjektiv erhebliche PflichtverletzungDie mehrfachen Schläge mit einem Nasenbruch verletzen Karls körperliche Unversehrtheit erheblich.
- 3erfülltSubjektiv tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende GesinnungDer Angriff wegen der verweigerten weiteren Zahlung bringt Leas vorwerfbare Missachtung der früheren Zuwendung zum Ausdruck.
Karl hat seiner erwachsenen Nichte Lea 20.000 Euro geschenkt. In einem plötzlich auftretenden krankheitsbedingten Wahn hält Lea Karl für einen Angreifer und schlägt ihn so heftig ins Gesicht, dass seine Nase bricht. Tatsächlich hat Karl sie nicht angegriffen. Wegen ihrer Erkrankung kann Lea ihr Verhalten weder verstehen noch steuern.
Trifft „Grober Undank“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfehlung gegenüber Schenker oder nahem AngehörigenDie Beschenkte Lea richtet ihren Angriff gegen den Schenker Karl.
- 2erfülltObjektiv erhebliche PflichtverletzungDer Schlag verletzt Karls körperliche Unversehrtheit erheblich und dient objektiv nicht der Abwehr eines Angriffs.
- 3fehltSubjektiv tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende GesinnungLeas Verhalten beruht auf einem ihre Einsicht und Steuerung ausschließenden Wahn, nicht auf einer vorwerfbaren undankbaren Haltung.
Typische Fehler
FehlerVerfehlungen gegen Angehörige des Schenkers werden von vornherein ausgeschlossen.
RichtigAuch ein Verhalten gegenüber einem nahen Angehörigen kann bei entsprechender Schwere und undankbarer Gesinnung zum Widerruf berechtigen.
FehlerDie Schenkung wird durch groben Undank automatisch unwirksam.
RichtigGrober Undank eröffnet dem Schenker die Möglichkeit des Widerrufs, beseitigt die Schenkung aber nicht von selbst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata