Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Grob verkehrswidrig

§ 315c StGB · Strafrecht

Grob verkehrswidrig handelt, wer in besonders schwerwiegender Weise gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder sonstige Verkehrsregeln verstößt, d.h. wer objektiv in einem Maße von den Anforderungen des Straßenverkehrs abweicht, das sich deutlich von gewöhnlichen Verkehrsverstößen abhebt und das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt.

Merksatz

Entscheidend ist das objektive Gewicht des Verkehrsverstoßes, nicht allein die Missachtung einer Verkehrsregel.

Was heißt grob, was heißt rücksichtslos?Links steht die Schwere des Verstoßes, rechts die innere Haltung. Für § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB müssen beide Voraussetzungen vorliegen.
Grob verkehrswidrig
Rücksichtslos
Beurteilungsebene
Objektive Schwere des Verkehrsverhaltens.
Subjektive Haltung gegenüber den Verkehrspflichten.
Kern des Vorwurfs
Besonders schwerer Regelverstoß mit erheblichem Gewicht für die Verkehrssicherheit.
Bewusste Pflichtmissachtung aus Eigennutz oder von vornherein fehlende Bedenken aus Gleichgültigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara fährt bei Tageslicht über eine innerörtliche Kreuzung und ist dabei schneller, als das gut sichtbare Verkehrsschild erlaubt. 2Sie fährt mit 90 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Die Fahrbahn ist trocken, die Kreuzung gut einsehbar und auf den angrenzenden Gehwegen sind mehrere Menschen unterwegs.

Trifft „Grob verkehrswidrig“ hier zu?

„Grob verkehrswidrig“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß gegen eine Verkehrsregel
    Mara überschreitet die durch das Verkehrszeichen festgelegte Höchstgeschwindigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß
    Die dreifache erlaubte Geschwindigkeit an einer innerörtlichen Kreuzung überschreitet das Gewicht gewöhnlicher Verkehrsverstöße deutlich und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich.
    erfüllt
BFall B

1Mara fährt bei Tageslicht über eine innerörtliche Kreuzung und ist dabei schneller, als das gut sichtbare Verkehrsschild erlaubt. Sie fährt mit 33 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Die Fahrbahn ist trocken, die Kreuzung gut einsehbar und auf den angrenzenden Gehwegen sind mehrere Menschen unterwegs.

Trifft „Grob verkehrswidrig“ hier zu?

„Grob verkehrswidrig“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektiv besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß gegen eine Verkehrsregel
    Auch die geringfügige Überschreitung verletzt die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß
    Die Überschreitung um 3 km/h hebt sich unter diesen Bedingungen nicht deutlich von gewöhnlichen Verkehrsverstößen ab.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus einem objektiv besonders schweren Verkehrsverstoß wird ohne weitere Prüfung auf Rücksichtslosigkeit geschlossen.

RichtigDie Schwere des Verkehrsverstoßes und die rücksichtslose innere Haltung sind getrennt festzustellen; § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB verlangt beides.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.