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Großer Lauschangriff

Art. 13 Abs. 3 GG; § 100c StPO · Öffentliches Recht

Der Große Lauschangriff bezeichnet die verdeckte akustische Überwachung von Wohnungen durch staatliche Behörden mittels technischer Mittel, insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Wohnräumen, und stellt einen besonders schweren Eingriff in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Er ist zur Strafverfolgung nach Art. 13 Abs. 3 GG nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zulässig und strafprozessual in § 100c StPO geregelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibt absolut geschützt.

Merksatz

Auch schwerste Straftaten rechtfertigen keinen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung.

Großer oder Kleiner Lauschangriff?Verglichen wird das technische Abhören nichtöffentlicher Gespräche zur Strafverfolgung. Entscheidend ist der Ort des Gesprächs.
Großer Lauschangriff
Kleiner Lauschangriff
Ort des Gesprächs
In einer Wohnung
Außerhalb von Wohnungen
Strafprozessuale Norm
§ 100c StPO
§ 100f StPO

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mehrere unabhängige Zeugen berichten der Polizei, Paul habe gegen Bezahlung einen Menschen getötet. Andere Ermittlungswege sind ausgeschöpft, und ein Zeuge kündigt ein bevorstehendes Gespräch Pauls mit seinem Komplizen über die Tat an. Die Polizei belauscht das Gespräch heimlich und nimmt es auf; dazu setzt sie ein verstecktes Mikrofon in Pauls Wohnung ein, um Beweise für die Tat zu sammeln. Ein mit drei Richtern besetztes Gericht hat die zeitlich begrenzte Maßnahme zuvor angeordnet; Paul und sein Komplize sind beim Gespräch allein und sprechen ausschließlich über die Tat.

Trifft „Großer Lauschangriff“ hier zu?

„Großer Lauschangriff“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verdecktes Vorgehen
    Die Gesprächsteilnehmer wissen nichts von der Überwachung.
    erfüllt
  2. 2
    Akustische Überwachung
    Die Polizei erfasst die gesprochenen Äußerungen.
    erfüllt
  3. 3
    Überwachung von Wohnungen
    Überwacht wird ein Gespräch innerhalb einer Wohnung.
    erfüllt
  4. 4
    Handeln staatlicher Behörden
    Die Polizei handelt als staatliche Behörde.
    erfüllt
  5. 5
    Einsatz technischer Mittel
    Das Mikrofon ist ein technisches Hilfsmittel zur Gesprächsüberwachung.
    erfüllt
BFall B

Mehrere unabhängige Zeugen berichten der Polizei, Paul habe gegen Bezahlung einen Menschen getötet. Andere Ermittlungswege sind ausgeschöpft, und ein Zeuge kündigt ein bevorstehendes Gespräch Pauls mit seinem Komplizen über die Tat an. Die Polizei belauscht das Gespräch heimlich und nimmt es auf; dazu setzt sie ein verstecktes Mikrofon in einem menschenleeren Park ein, um Beweise für die Tat zu sammeln. Ein Gericht hat die zeitlich begrenzte Maßnahme zuvor angeordnet; Paul und sein Komplize sprechen dort nur leise miteinander und ausschließlich über die Tat.

Trifft „Großer Lauschangriff“ hier zu?

„Großer Lauschangriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überwachung von Wohnungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verdecktes Vorgehen
    Die Gesprächsteilnehmer wissen nichts von der Überwachung.
    erfüllt
  2. 2
    Akustische Überwachung
    Die Polizei erfasst die gesprochenen Äußerungen.
    erfüllt
  3. 3
    Überwachung von Wohnungen
    Das Gespräch findet in einem Park und damit außerhalb einer Wohnung statt.
    fehlt
  4. 4
    Handeln staatlicher Behörden
    Die Polizei handelt als staatliche Behörde.
    erfüllt
  5. 5
    Einsatz technischer Mittel
    Das Mikrofon ist ein technisches Hilfsmittel zur Gesprächsüberwachung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJedes heimliche technische Abhören eines Gesprächs wird als Großer Lauschangriff eingeordnet.

RichtigEntscheidend ist die Überwachung eines Gesprächs in einer Wohnung; das Abhören außerhalb von Wohnungen fällt nicht darunter.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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