Definitionen
Der Große Lauschangriff bezeichnet die verdeckte akustische Überwachung von Wohnungen durch staatliche Behörden mittels technischer Mittel, insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Wohnräumen, und stellt einen besonders schweren Eingriff in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Er ist zur Strafverfolgung nach Art. 13 Abs. 3 GG nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zulässig und strafprozessual in § 100c StPO geregelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibt absolut geschützt.
Auch schwerste Straftaten rechtfertigen keinen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Fälle zum Selbstprüfen
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Mehrere unabhängige Zeugen berichten der Polizei, Paul habe gegen Bezahlung einen Menschen getötet. Andere Ermittlungswege sind ausgeschöpft, und ein Zeuge kündigt ein bevorstehendes Gespräch Pauls mit seinem Komplizen über die Tat an. Die Polizei belauscht das Gespräch heimlich und nimmt es auf; dazu setzt sie ein verstecktes Mikrofon in Pauls Wohnung ein, um Beweise für die Tat zu sammeln. Ein mit drei Richtern besetztes Gericht hat die zeitlich begrenzte Maßnahme zuvor angeordnet; Paul und sein Komplize sind beim Gespräch allein und sprechen ausschließlich über die Tat.
Trifft „Großer Lauschangriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerdecktes VorgehenDie Gesprächsteilnehmer wissen nichts von der Überwachung.
- 2erfülltAkustische ÜberwachungDie Polizei erfasst die gesprochenen Äußerungen.
- 3erfülltÜberwachung von WohnungenÜberwacht wird ein Gespräch innerhalb einer Wohnung.
- 4erfülltHandeln staatlicher BehördenDie Polizei handelt als staatliche Behörde.
- 5erfülltEinsatz technischer MittelDas Mikrofon ist ein technisches Hilfsmittel zur Gesprächsüberwachung.
Mehrere unabhängige Zeugen berichten der Polizei, Paul habe gegen Bezahlung einen Menschen getötet. Andere Ermittlungswege sind ausgeschöpft, und ein Zeuge kündigt ein bevorstehendes Gespräch Pauls mit seinem Komplizen über die Tat an. Die Polizei belauscht das Gespräch heimlich und nimmt es auf; dazu setzt sie ein verstecktes Mikrofon in einem menschenleeren Park ein, um Beweise für die Tat zu sammeln. Ein Gericht hat die zeitlich begrenzte Maßnahme zuvor angeordnet; Paul und sein Komplize sprechen dort nur leise miteinander und ausschließlich über die Tat.
Trifft „Großer Lauschangriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerdecktes VorgehenDie Gesprächsteilnehmer wissen nichts von der Überwachung.
- 2erfülltAkustische ÜberwachungDie Polizei erfasst die gesprochenen Äußerungen.
- 3fehltÜberwachung von WohnungenDas Gespräch findet in einem Park und damit außerhalb einer Wohnung statt.
- 4erfülltHandeln staatlicher BehördenDie Polizei handelt als staatliche Behörde.
- 5erfülltEinsatz technischer MittelDas Mikrofon ist ein technisches Hilfsmittel zur Gesprächsüberwachung.
Typische Fehler
FehlerJedes heimliche technische Abhören eines Gesprächs wird als Großer Lauschangriff eingeordnet.
RichtigEntscheidend ist die Überwachung eines Gesprächs in einer Wohnung; das Abhören außerhalb von Wohnungen fällt nicht darunter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema