Definitionen
Gesetzlicher Vertreter
§§ 1629, 1823 BGB · ZivilrechtGesetzlicher Vertreter ist, wer kraft Gesetzes – nicht aufgrund rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigung – befugt ist, für eine andere Person (insbesondere einen Minderjährigen oder eine unter Betreuung stehende Person) rechtsgeschäftlich zu handeln und diese zu vertreten, wie insbesondere die Eltern für ihr minderjähriges Kind oder der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises.
Bei gesetzlicher Vertretung hängt die Vertretungsmacht nicht von einer Vollmacht des Vertretenen ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Für die achtjährige Mia hat ihre Mutter allein das Sorgerecht. 2Die Mutter kauft in Mias Namen bei einem Händler ein Fahrrad.
Trifft „Gesetzlicher Vertreter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Grundlage der VertretungsbefugnisDie Vertretungsbefugnis der allein sorgeberechtigten Mutter folgt aus dem Gesetz.
- 2erfülltBefugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln für eine andere PersonDie Mutter darf den Kaufvertrag im Namen ihrer Tochter schließen.
Die volljährige Mia erteilt ihrer Mutter eine Vollmacht, in ihrem Namen ein Fahrrad zu kaufen. 2Die Mutter kauft mit dieser Vollmacht in Mias Namen bei einem Händler ein Fahrrad.
Trifft „Gesetzlicher Vertreter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGesetzliche Grundlage der VertretungsbefugnisDie Vertretungsbefugnis beruht auf Mias Vollmacht und nicht auf einer gesetzlichen Vertretungsregelung.
- 2erfülltBefugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln für eine andere PersonDie Vollmacht berechtigt die Mutter, den Kaufvertrag im Namen ihrer Tochter zu schließen.
Typische Fehler
FehlerJede Person, die wirksam für eine andere handelt, wird als gesetzlicher Vertreter eingeordnet.
RichtigEine Vollmacht begründet rechtsgeschäftliche, nicht gesetzliche Vertretungsmacht.
FehlerBei gemeinsamem Sorgerecht wird jeder Elternteil ohne Weiteres als allein vertretungsbefugt behandelt.
RichtigBei gemeinsamer Sorge müssen die Eltern das Kind grundsätzlich gemeinsam vertreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata