Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gestaltungserklärung

Zivilrecht

Eine Gestaltungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Erklärende ein bestehendes Rechtsverhältnis ohne Mitwirkung des Erklärungsempfängers unmittelbar begründet, verändert oder aufhebt. Sie wird mit Zugang beim Empfänger wirksam und ist grundsätzlich unwiderruflich.

Merksatz

Entscheidend ist der Zugang der Erklärung, nicht das Einverständnis des Empfängers.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben vereinbaren beim Kauf eines Fahrrads, dass Anna sich innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen durch eine Erklärung gegenüber Ben vom Vertrag lösen kann. Zwei Tage später sagt Anna zu Ben: „Ich mache von diesem Recht Gebrauch und löse mich vom Vertrag.“

Trifft „Gestaltungserklärung“ hier zu?

„Gestaltungserklärung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Anna erklärt gegenüber Ben ihren Willen, das vereinbarte Lösungsrecht auszuüben.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Rechtsgestaltung ohne Mitwirkung des Empfängers
    Anna übt das vereinbarte Rücktrittsrecht fristgerecht aus und verändert dadurch das Vertragsverhältnis ohne weitere Mitwirkung Bens.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben haben einen Kaufvertrag über ein Fahrrad geschlossen. 1Anna sagt zu Ben: „Ich biete dir an, unseren Vertrag aufzuheben; ohne dein Einverständnis soll er unverändert bestehen bleiben.“

Trifft „Gestaltungserklärung“ hier zu?

„Gestaltungserklärung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Rechtsgestaltung ohne Mitwirkung des Empfängers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Das Angebot zur Vertragsaufhebung ist eine von Anna abgegebene, an Ben gerichtete Willenserklärung.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Rechtsgestaltung ohne Mitwirkung des Empfängers
    Der Kaufvertrag soll erst durch Bens Annahme des Angebots aufgehoben werden.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine bereits zugegangene Gestaltungserklärung wird für jederzeit einseitig rücknehmbar gehalten.

RichtigNach ihrem Zugang ist die Gestaltungserklärung grundsätzlich unwiderruflich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.