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Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung

Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB · Zivilrecht

Die Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung bewirkt, dass eine Widerrufsbelehrung, die inhaltlich dem einschlägigen gesetzlichen Muster entspricht und zutreffend ausgefüllt ist, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Übermittlung, Form und Gestaltung als den jeweils erfassten gesetzlichen Informationsanforderungen genügend gilt. Dies betrifft insbesondere die Belehrung nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gilt die Fiktion nach der Rechtsprechung für die Widerrufsinformation nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB.

Merksatz

Die Fiktion beruht auf korrekter Musterverwendung, nicht allein auf einer verständlichen Belehrung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Für den Kauf ihres selbst genutzten Hauses nimmt Lea bei einer Bank einen Kredit auf und bestellt dafür eine Grundschuld. Für die Angaben zu Leas Widerrufsrecht 1übernimmt die Bank den vollständigen Text des für solche Hauskredite vorgesehenen gesetzlichen Musters. 2Sie wählt alle für diesen Kredit vorgesehenen Textbausteine aus und füllt sämtliche vorgesehenen Felder mit den richtigen Angaben aus. 3Lea erhält den Vertrag auf Papier; die Angaben stehen deutlich lesbar in einem hervorgehobenen, umrahmten Abschnitt.

Trifft „Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung“ hier zu?

„Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inhaltliche Übereinstimmung mit dem einschlägigen Muster
    Die Bank verwendet den Inhalt des für diesen Immobilienkredit einschlägigen Musters.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Ausfüllung
    Die Auswahl und Ergänzung der Musterangaben passen vollständig zum konkreten Kredit.
    erfüllt
  3. 3
    Einhaltung der Vorgaben zu Übermittlung, Form und Gestaltung
    Die Widerrufsinformation ist im übergebenen Vertrag enthalten und hervorgehoben sowie deutlich gestaltet.
    erfüllt
BFall B

Für den Kauf ihres selbst genutzten Hauses nimmt Lea bei einer Bank einen Kredit auf und bestellt dafür eine Grundschuld. Für die Angaben zu Leas Widerrufsrecht 1übernimmt die Bank den vollständigen Text des für solche Hauskredite vorgesehenen gesetzlichen Musters. 2Sie wählt alle für diesen Kredit vorgesehenen Textbausteine aus und füllt sämtliche vorgesehenen Felder mit den richtigen Angaben aus. Lea erhält den Vertrag auf Papier; die Angaben sind ohne Absatz und ohne jede optische Hervorhebung in den übrigen Vertragstext eingefügt.

Trifft „Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung“ hier zu?

„Gesetzlichkeitsfiktion der Widerrufsbelehrung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einhaltung der Vorgaben zu Übermittlung, Form und Gestaltung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inhaltliche Übereinstimmung mit dem einschlägigen Muster
    Der Inhalt des einschlägigen Musters wurde vollständig übernommen.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Ausfüllung
    Die verwendeten Textbausteine und ergänzten Angaben sind für den Kredit zutreffend.
    erfüllt
  3. 3
    Einhaltung der Vorgaben zu Übermittlung, Form und Gestaltung
    Die vorgeschriebene hervorgehobene und deutliche Gestaltung fehlt trotz Übergabe des Vertrags auf Papier.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie wortgetreue Übernahme des Mustertextes wird unabhängig von seiner Übermittlung und Gestaltung für ausreichend gehalten.

RichtigZusätzlich müssen die jeweils vorgeschriebenen Anforderungen an Übermittlung, Form und Gestaltung erfüllt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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