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Gestrecktes Verfahren

§ 6 VwVG · Öffentliches Recht

Das gestreckte Verfahren bezeichnet die Vollstreckung einer Pflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder Unterlassung, die durch einen vorausgehenden Verwaltungsakt begründet wurde. Dieser muss dafür unanfechtbar oder sofort vollziehbar sein. Das Zwangsmittel wird grundsätzlich zuerst angedroht, dann festgesetzt und schließlich angewendet.

Merksatz

Der Grundverwaltungsakt gibt die Pflicht vor, das Zwangsmittel setzt sie durch.

Wie läuft das gestreckte Verfahren ab?Dargestellt ist der reguläre Ablauf vom Grundverwaltungsakt bis zum tatsächlichen Einsatz des Zwangsmittels.
  1. 1
    Grundverwaltungsakt
    Die behördlich begründete Pflicht muss auf einem unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beruhen.
  2. 2
    Androhung
    Die Behörde kündigt das vorgesehene Zwangsmittel an.
  3. 3
    Festsetzung
    Die Behörde legt das angekündigte Zwangsmittel verbindlich fest.
  4. 4
    Anwendung
    Die Behörde setzt das festgesetzte Zwangsmittel tatsächlich ein.
  1. 1
    Grundverwaltungsakt Die behördlich begründete Pflicht muss auf einem unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beruhen.
  2. 2
    Androhung Die Behörde kündigt das vorgesehene Zwangsmittel an.
  3. 3
    Festsetzung Die Behörde legt das angekündigte Zwangsmittel verbindlich fest.
  4. 4
    Anwendung Die Behörde setzt das festgesetzte Zwangsmittel tatsächlich ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Bundesbehörde verpflichtet Ben durch schriftlichen Bescheid, 2seinen Container aus ihrem Innenhof zu entfernen. 3Die Frist für einen Widerspruch verstreicht ungenutzt, ebenso die Frist zur Entfernung. 4Danach kündigt die Behörde die kostenpflichtige Abholung schriftlich an, nennt die voraussichtlichen Kosten und setzt eine angemessene Frist. Nach deren erfolglosem Ablauf ordnet sie die angekündigte Abholung gesondert an und lässt den Container durch ein Unternehmen entfernen.

Trifft „Gestrecktes Verfahren“ hier zu?

„Gestrecktes Verfahren“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorausgehender Verwaltungsakt
    Die Verpflichtung wurde vor dem Einsatz des Zwangsmittels durch Verwaltungsakt begründet.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder Unterlassung
    Die Entfernung des Containers ist eine Handlung, die Ben vornehmen soll.
    erfüllt
  3. 3
    Unanfechtbarkeit oder sofortige Vollziehbarkeit
    Der Bescheid ist nach ungenutztem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar.
    erfüllt
  4. 4
    Grundsätzlich Androhung, Festsetzung und Anwendung
    Die Ersatzvornahme wird zunächst angedroht, anschließend festgesetzt und schließlich ausgeführt.
    erfüllt
BFall B

1Eine Bundesbehörde verpflichtet Ben durch schriftlichen Bescheid, 2seinen Container aus ihrem Innenhof zu entfernen. Ben legt fristgerecht Widerspruch ein; weder eine gesetzliche Sonderregel noch eine behördliche Anordnung sieht eine sofortige Durchsetzung vor. 4Danach kündigt die Behörde die kostenpflichtige Abholung schriftlich an, nennt die voraussichtlichen Kosten und setzt eine angemessene Frist. Nach deren erfolglosem Ablauf ordnet sie die angekündigte Abholung gesondert an und lässt den Container durch ein Unternehmen entfernen.

Trifft „Gestrecktes Verfahren“ hier zu?

„Gestrecktes Verfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unanfechtbarkeit oder sofortige Vollziehbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorausgehender Verwaltungsakt
    Auch hier liegt vor dem Zwangsmitteleinsatz ein Verwaltungsakt vor.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder Unterlassung
    Der Bescheid verpflichtet Ben zu einer Handlung.
    erfüllt
  3. 3
    Unanfechtbarkeit oder sofortige Vollziehbarkeit
    Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, sodass die Voraussetzung für eine zulässige Vollstreckung fehlt.
    fehlt
  4. 4
    Grundsätzlich Androhung, Festsetzung und Anwendung
    Die Behörde führt die drei Stufen tatsächlich durch, obwohl die Vollstreckungsvoraussetzung fehlt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas gestreckte Verfahren wird als unmittelbare Ausführung ohne vorherigen Verwaltungsakt eingeordnet.

RichtigEs knüpft an eine bereits durch Verwaltungsakt begründete Pflicht an.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Verwaltungsakt wird allein wegen seiner Bekanntgabe für vollstreckbar gehalten.

RichtigSolange der Verwaltungsakt noch anfechtbar ist, muss er sofort vollziehbar sein.

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