Definitionen
Gestrecktes Verfahren
§ 6 VwVG · Öffentliches RechtDas gestreckte Verfahren bezeichnet die Vollstreckung einer Pflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder Unterlassung, die durch einen vorausgehenden Verwaltungsakt begründet wurde. Dieser muss dafür unanfechtbar oder sofort vollziehbar sein. Das Zwangsmittel wird grundsätzlich zuerst angedroht, dann festgesetzt und schließlich angewendet.
Der Grundverwaltungsakt gibt die Pflicht vor, das Zwangsmittel setzt sie durch.
- 1GrundverwaltungsaktDie behördlich begründete Pflicht muss auf einem unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beruhen.
- 2AndrohungDie Behörde kündigt das vorgesehene Zwangsmittel an.
- 3FestsetzungDie Behörde legt das angekündigte Zwangsmittel verbindlich fest.
- 4AnwendungDie Behörde setzt das festgesetzte Zwangsmittel tatsächlich ein.
- 1Grundverwaltungsakt Die behördlich begründete Pflicht muss auf einem unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beruhen.
- 2Androhung Die Behörde kündigt das vorgesehene Zwangsmittel an.
- 3Festsetzung Die Behörde legt das angekündigte Zwangsmittel verbindlich fest.
- 4Anwendung Die Behörde setzt das festgesetzte Zwangsmittel tatsächlich ein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Bundesbehörde verpflichtet Ben durch schriftlichen Bescheid, 2seinen Container aus ihrem Innenhof zu entfernen. 3Die Frist für einen Widerspruch verstreicht ungenutzt, ebenso die Frist zur Entfernung. 4Danach kündigt die Behörde die kostenpflichtige Abholung schriftlich an, nennt die voraussichtlichen Kosten und setzt eine angemessene Frist. Nach deren erfolglosem Ablauf ordnet sie die angekündigte Abholung gesondert an und lässt den Container durch ein Unternehmen entfernen.
Trifft „Gestrecktes Verfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorausgehender VerwaltungsaktDie Verpflichtung wurde vor dem Einsatz des Zwangsmittels durch Verwaltungsakt begründet.
- 2erfülltPflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder UnterlassungDie Entfernung des Containers ist eine Handlung, die Ben vornehmen soll.
- 3erfülltUnanfechtbarkeit oder sofortige VollziehbarkeitDer Bescheid ist nach ungenutztem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar.
- 4erfülltGrundsätzlich Androhung, Festsetzung und AnwendungDie Ersatzvornahme wird zunächst angedroht, anschließend festgesetzt und schließlich ausgeführt.
1Eine Bundesbehörde verpflichtet Ben durch schriftlichen Bescheid, 2seinen Container aus ihrem Innenhof zu entfernen. Ben legt fristgerecht Widerspruch ein; weder eine gesetzliche Sonderregel noch eine behördliche Anordnung sieht eine sofortige Durchsetzung vor. 4Danach kündigt die Behörde die kostenpflichtige Abholung schriftlich an, nennt die voraussichtlichen Kosten und setzt eine angemessene Frist. Nach deren erfolglosem Ablauf ordnet sie die angekündigte Abholung gesondert an und lässt den Container durch ein Unternehmen entfernen.
Trifft „Gestrecktes Verfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorausgehender VerwaltungsaktAuch hier liegt vor dem Zwangsmitteleinsatz ein Verwaltungsakt vor.
- 2erfülltPflicht zu Herausgabe, Handlung, Duldung oder UnterlassungDer Bescheid verpflichtet Ben zu einer Handlung.
- 3fehltUnanfechtbarkeit oder sofortige VollziehbarkeitDer Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, sodass die Voraussetzung für eine zulässige Vollstreckung fehlt.
- 4erfülltGrundsätzlich Androhung, Festsetzung und AnwendungDie Behörde führt die drei Stufen tatsächlich durch, obwohl die Vollstreckungsvoraussetzung fehlt.
Typische Fehler
FehlerDas gestreckte Verfahren wird als unmittelbare Ausführung ohne vorherigen Verwaltungsakt eingeordnet.
RichtigEs knüpft an eine bereits durch Verwaltungsakt begründete Pflicht an.
FehlerEin Verwaltungsakt wird allein wegen seiner Bekanntgabe für vollstreckbar gehalten.
RichtigSolange der Verwaltungsakt noch anfechtbar ist, muss er sofort vollziehbar sein.