Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gesetzliche Mängelhaftung

§§ 434 ff. BGB · Zivilrecht

Die gesetzliche Mängelhaftung bezeichnet die grundsätzlich verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel der Kaufsache; Sachmängel müssen grundsätzlich bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB), Rechtsmängel grundsätzlich bei Eigentumsübergang vorliegen. Sie tritt kraft Gesetzes ein und gewährt dem Käufer nach Maßgabe der §§ 437 ff. BGB insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, wobei Schadensersatz grundsätzlich ein Vertretenmüssen voraussetzt. Sie kann vertraglich nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen, insbesondere der §§ 444, 476 BGB und bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen der §§ 307 ff. BGB, ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Merksatz

Entscheidend ist der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt, nicht allein sein späteres Auftreten.

Gesetzliche Mängelhaftung oder Garantie?Die gesetzliche Mängelhaftung trifft den Verkäufer. Eine Garantie begründet zusätzliche Rechte aufgrund einer besonderen Einstandszusage.
Gesetzliche Mängelhaftung
Garantie
Rechtsgrund
Entsteht kraft Gesetzes
Beruht auf einer zusätzlichen Garantiezusage
Verpflichteter
Verkäufer
Garantiegeber, etwa Verkäufer oder Hersteller
Inhalt
Gesetzlich geregelte Mängelrechte
Zusätzliche Rechte nach der Garantiezusage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei Händler H einen neuen Kühlschrank und nimmt ihn im Laden sofort mit. Schon bei der Übergabe ist ein Kabel im Kühlgerät gerissen, sodass der Kühlschrank nicht kühlen kann. H konnte den verdeckten Defekt trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennen. Der Vertrag enthält keine Regelung zur Haftung.

Trifft „Gesetzliche Mängelhaftung“ hier zu?

„Gesetzliche Mängelhaftung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkäuferstellung
    H ist Leas Verkäufer.
    erfüllt
  2. 2
    Sach- oder Rechtsmangel der Kaufsache
    Der neue Kühlschrank eignet sich nicht für seine gewöhnliche Verwendung.
    erfüllt
  3. 3
    Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt
    Der Defekt besteht bereits bei der Übergabe, mit der hier die Gefahr übergeht.
    erfüllt
BFall B

1Lea kauft bei Händler H einen neuen Kühlschrank und nimmt ihn im Laden sofort mit. Bei der Übergabe ist der Kühlschrank unbeschädigt und vollständig funktionsfähig. Erst eine Woche später 2durchtrennt Lea beim Umstellen versehentlich ein Kabel, sodass der Kühlschrank nicht mehr kühlen kann. Der Vertrag enthält keine Regelung zur Haftung.

Trifft „Gesetzliche Mängelhaftung“ hier zu?

„Gesetzliche Mängelhaftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkäuferstellung
    H ist Leas Verkäufer.
    erfüllt
  2. 2
    Sach- oder Rechtsmangel der Kaufsache
    Der Kühlschrank weist nun einen Defekt auf und eignet sich nicht mehr für seine gewöhnliche Verwendung.
    erfüllt
  3. 3
    Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt
    Bei der Übergabe war der Kühlschrank mangelfrei; der Defekt entstand erst nach dem Gefahrübergang.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der grundsätzlich verschuldensunabhängigen Mängelhaftung wird geschlossen, dass auch Schadensersatz stets ohne Vertretenmüssen verlangt werden kann.

RichtigFür Schadensersatz ist grundsätzlich zusätzlich ein Vertretenmüssen erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.