Definitionen
Gesetzliche Mängelhaftung
§§ 434 ff. BGB · ZivilrechtDie gesetzliche Mängelhaftung bezeichnet die grundsätzlich verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel der Kaufsache; Sachmängel müssen grundsätzlich bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB), Rechtsmängel grundsätzlich bei Eigentumsübergang vorliegen. Sie tritt kraft Gesetzes ein und gewährt dem Käufer nach Maßgabe der §§ 437 ff. BGB insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, wobei Schadensersatz grundsätzlich ein Vertretenmüssen voraussetzt. Sie kann vertraglich nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen, insbesondere der §§ 444, 476 BGB und bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen der §§ 307 ff. BGB, ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Entscheidend ist der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt, nicht allein sein späteres Auftreten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea kauft bei Händler H einen neuen Kühlschrank und nimmt ihn im Laden sofort mit. Schon bei der Übergabe ist ein Kabel im Kühlgerät gerissen, sodass der Kühlschrank nicht kühlen kann. H konnte den verdeckten Defekt trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennen. Der Vertrag enthält keine Regelung zur Haftung.
Trifft „Gesetzliche Mängelhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkäuferstellungH ist Leas Verkäufer.
- 2erfülltSach- oder Rechtsmangel der KaufsacheDer neue Kühlschrank eignet sich nicht für seine gewöhnliche Verwendung.
- 3erfülltMangel zum maßgeblichen ZeitpunktDer Defekt besteht bereits bei der Übergabe, mit der hier die Gefahr übergeht.
1Lea kauft bei Händler H einen neuen Kühlschrank und nimmt ihn im Laden sofort mit. Bei der Übergabe ist der Kühlschrank unbeschädigt und vollständig funktionsfähig. Erst eine Woche später 2durchtrennt Lea beim Umstellen versehentlich ein Kabel, sodass der Kühlschrank nicht mehr kühlen kann. Der Vertrag enthält keine Regelung zur Haftung.
Trifft „Gesetzliche Mängelhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkäuferstellungH ist Leas Verkäufer.
- 2erfülltSach- oder Rechtsmangel der KaufsacheDer Kühlschrank weist nun einen Defekt auf und eignet sich nicht mehr für seine gewöhnliche Verwendung.
- 3fehltMangel zum maßgeblichen ZeitpunktBei der Übergabe war der Kühlschrank mangelfrei; der Defekt entstand erst nach dem Gefahrübergang.
Typische Fehler
FehlerAus der grundsätzlich verschuldensunabhängigen Mängelhaftung wird geschlossen, dass auch Schadensersatz stets ohne Vertretenmüssen verlangt werden kann.
RichtigFür Schadensersatz ist grundsätzlich zusätzlich ein Vertretenmüssen erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema