Definitionen
Gesamtschuldnerschaft
§§ 421 ff. BGB · ZivilrechtGesamtschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Schuldner einem Gläubiger gleichstufig dieselbe Leistung schulden, jeder die gesamte Leistung erbringen muss und der Gläubiger sie insgesamt nur einmal verlangen darf.
Die volle Haftung jedes Schuldners verschafft dem Gläubiger keinen Anspruch auf mehrfache Leistung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben unterschreiben als gemeinsame Kreditnehmer einen Vertrag mit einer Bank über 6.000 Euro. Die Bank kann von beiden jeweils den gesamten Betrag zurückverlangen, ohne vorher den anderen belangen zu müssen. Zahlt einer die 6.000 Euro zurück, muss der andere der Bank nichts mehr zahlen.
Trifft „Gesamtschuldnerschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Schuldner desselben GläubigersAnna und Ben sind beide gegenüber derselben Bank zur Rückzahlung verpflichtet.
- 2erfülltGleichstufige VerpflichtungenBeide haften als Kreditnehmer für eine eigene Schuld und nicht lediglich zur Sicherung des anderen.
- 3erfülltDieselbe geschuldete LeistungBeide Verpflichtungen betreffen die Rückzahlung desselben Kredits.
- 4erfülltVerpflichtung jedes Schuldners zur gesamten LeistungJeder muss gegenüber der Bank für die vollständigen 6.000 Euro einstehen.
- 5erfülltLeistung insgesamt nur einmal forderbarDie vollständige Rückzahlung durch einen Schuldner schließt eine weitere Rückforderung beim anderen aus.
Anna schuldet ihrer Bank aus einem Kredit 6.000 Euro. Ben unterschreibt bei der Bank eine Bürgschaft für den vollen Betrag, bei der die Bank nicht zuerst bei Anna Geld eintreiben muss. Bens Zusage sichert allein Annas Rückzahlung ab. Die Bank darf die 6.000 Euro insgesamt nur einmal bekommen.
Trifft „Gesamtschuldnerschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Schuldner desselben GläubigersSowohl Anna als auch Ben sind gegenüber derselben Bank verpflichtet.
- 2fehltGleichstufige VerpflichtungenBens Bürgschaft sichert Annas Schuld und ist trotz des Verzichts auf eine vorherige Vollstreckung nicht gleichstufig.
- 3erfülltDieselbe geschuldete LeistungBeide Verpflichtungen dienen demselben Leistungsinteresse der Bank an der Rückzahlung des Kredits.
- 4erfülltVerpflichtung jedes Schuldners zur gesamten LeistungAnna schuldet den gesamten Kreditbetrag und Bens Bürgschaft deckt diesen vollständig ab.
- 5erfülltLeistung insgesamt nur einmal forderbarDie Bank kann die Rückzahlung nicht zusätzlich zur vollständigen Befriedigung aus der Bürgschaft erhalten.
Typische Fehler
FehlerAllein aus der Verpflichtung mehrerer Personen zur vollständigen Leistung auf Gesamtschuldnerschaft schließen.
RichtigZusätzlich muss geprüft werden, ob die Verpflichtungen gleichstufig sind.
FehlerNach vollständiger Zahlung eines Schuldners denselben Betrag nochmals von einem anderen Schuldner verlangen.
RichtigDer Gläubiger darf insgesamt nur einmal befriedigt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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