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Gesamtschuldnerschaft

§§ 421 ff. BGB · Zivilrecht

Gesamtschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Schuldner einem Gläubiger gleichstufig dieselbe Leistung schulden, jeder die gesamte Leistung erbringen muss und der Gläubiger sie insgesamt nur einmal verlangen darf.

Merksatz

Die volle Haftung jedes Schuldners verschafft dem Gläubiger keinen Anspruch auf mehrfache Leistung.

Gesamtschuld oder bloße Teilschuld?Entscheidend ist, ob jeder Schuldner für die gesamte Leistung oder nur für seinen eigenen Anteil einstehen muss.
Gesamtschuldnerschaft
Teilschuld
Umfang der Pflicht
Jeder Schuldner muss die gesamte Leistung erbringen.
Jeder Schuldner muss nur seinen Anteil erbringen.
Wahl des Gläubigers
Der Gläubiger wählt, von wem er die Leistung ganz oder teilweise fordert.
Der Gläubiger kann von jedem Schuldner nur dessen Anteil fordern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben unterschreiben als gemeinsame Kreditnehmer einen Vertrag mit einer Bank über 6.000 Euro. Die Bank kann von beiden jeweils den gesamten Betrag zurückverlangen, ohne vorher den anderen belangen zu müssen. Zahlt einer die 6.000 Euro zurück, muss der andere der Bank nichts mehr zahlen.

Trifft „Gesamtschuldnerschaft“ hier zu?

„Gesamtschuldnerschaft“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Schuldner desselben Gläubigers
    Anna und Ben sind beide gegenüber derselben Bank zur Rückzahlung verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichstufige Verpflichtungen
    Beide haften als Kreditnehmer für eine eigene Schuld und nicht lediglich zur Sicherung des anderen.
    erfüllt
  3. 3
    Dieselbe geschuldete Leistung
    Beide Verpflichtungen betreffen die Rückzahlung desselben Kredits.
    erfüllt
  4. 4
    Verpflichtung jedes Schuldners zur gesamten Leistung
    Jeder muss gegenüber der Bank für die vollständigen 6.000 Euro einstehen.
    erfüllt
  5. 5
    Leistung insgesamt nur einmal forderbar
    Die vollständige Rückzahlung durch einen Schuldner schließt eine weitere Rückforderung beim anderen aus.
    erfüllt
BFall B

Anna schuldet ihrer Bank aus einem Kredit 6.000 Euro. Ben unterschreibt bei der Bank eine Bürgschaft für den vollen Betrag, bei der die Bank nicht zuerst bei Anna Geld eintreiben muss. Bens Zusage sichert allein Annas Rückzahlung ab. Die Bank darf die 6.000 Euro insgesamt nur einmal bekommen.

Trifft „Gesamtschuldnerschaft“ hier zu?

„Gesamtschuldnerschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gleichstufige Verpflichtungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Schuldner desselben Gläubigers
    Sowohl Anna als auch Ben sind gegenüber derselben Bank verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichstufige Verpflichtungen
    Bens Bürgschaft sichert Annas Schuld und ist trotz des Verzichts auf eine vorherige Vollstreckung nicht gleichstufig.
    fehlt
  3. 3
    Dieselbe geschuldete Leistung
    Beide Verpflichtungen dienen demselben Leistungsinteresse der Bank an der Rückzahlung des Kredits.
    erfüllt
  4. 4
    Verpflichtung jedes Schuldners zur gesamten Leistung
    Anna schuldet den gesamten Kreditbetrag und Bens Bürgschaft deckt diesen vollständig ab.
    erfüllt
  5. 5
    Leistung insgesamt nur einmal forderbar
    Die Bank kann die Rückzahlung nicht zusätzlich zur vollständigen Befriedigung aus der Bürgschaft erhalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAllein aus der Verpflichtung mehrerer Personen zur vollständigen Leistung auf Gesamtschuldnerschaft schließen.

RichtigZusätzlich muss geprüft werden, ob die Verpflichtungen gleichstufig sind.

Rechtsfolge falsch

FehlerNach vollständiger Zahlung eines Schuldners denselben Betrag nochmals von einem anderen Schuldner verlangen.

RichtigDer Gläubiger darf insgesamt nur einmal befriedigt werden.

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