Definitionen
Gesamtrechtsnachfolge
§ 1922 BGB · ZivilrechtGesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) bezeichnet den kraft Gesetzes eintretenden Übergang des gesamten Vermögens einer Person als Einheit auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger, sodass alle vererblichen Rechte und Pflichten des Erblassers im Zeitpunkt des Erbfalls ohne besondere Übertragungsakte auf den Erben übergehen.
Entscheidend ist der Übergang als Einheit, nicht eine Summe einzelner Übertragungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paula stirbt und hat ihre Tochter Anna in einem vollständig handgeschriebenen und unterschriebenen Testament zur einzigen Erbin bestimmt. Paula hinterlässt ein Fahrrad, ein Sparguthaben und eine offene Bankschuld; Anna hat dazu keine Übernahmeverträge geschlossen und die Erbschaft nicht ausgeschlagen.
Trifft „Gesamtrechtsnachfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErwerb kraft GesetzesDas Testament bestimmt nur die Erbin; den Übergang des Vermögens auf Anna ordnet das Gesetz an.
- 2erfülltGesamtes vererbliches Vermögen als EinheitAnna übernimmt als einzige Erbin sowohl Paulas vererbliche Rechte als auch ihre Bankschuld in einem einheitlichen Vorgang.
- 3erfülltErwerb beim Erbfall ohne besondere ÜbertragungsakteAnna erwirbt die vererblichen Rechtspositionen bereits mit Paulas Tod, ohne einzelne Übernahmeverträge schließen zu müssen.
Paula stirbt und hat in einem vollständig handgeschriebenen und unterschriebenen Testament ihre Tochter Anna zur einzigen Erbin bestimmt. Paulas Freund Ben soll nach demselben Testament von Anna 500 Euro erhalten und sonst nichts. Anna hat das Geld noch nicht ausgezahlt und mit Ben keinen Vertrag geschlossen.
Trifft „Gesamtrechtsnachfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErwerb kraft GesetzesBens Zahlungsanspruch entsteht aufgrund der gesetzlichen Vermächtnisregeln, ohne dass Anna ihn vertraglich begründen muss.
- 2fehltGesamtes vererbliches Vermögen als EinheitBen erwirbt nur einen neu entstehenden Zahlungsanspruch gegen Anna, nicht Paulas vererbliches Vermögen als Einheit.
- 3erfülltErwerb beim Erbfall ohne besondere ÜbertragungsakteBens Zahlungsanspruch entsteht bereits mit Paulas Tod, unabhängig von einer Auszahlung oder einem weiteren Vertrag.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, dass ausnahmslos sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben übergehen.
RichtigErfasst sind nur vererbliche Rechtspositionen; nicht vererbliche Rechte und Pflichten bleiben ausgenommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata