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Gesamtrechtsnachfolge

§ 1922 BGB · Zivilrecht

Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) bezeichnet den kraft Gesetzes eintretenden Übergang des gesamten Vermögens einer Person als Einheit auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger, sodass alle vererblichen Rechte und Pflichten des Erblassers im Zeitpunkt des Erbfalls ohne besondere Übertragungsakte auf den Erben übergehen.

Merksatz

Entscheidend ist der Übergang als Einheit, nicht eine Summe einzelner Übertragungen.

Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge?Links steht der einheitliche Erwerb im Erbfall, rechts der gesonderte Erwerb einzelner Rechtspositionen.
Gesamtrechtsnachfolge
Einzelrechtsnachfolge
Erwerbsgegenstand
Vererbliches Vermögen als Einheit
Einzelne Rechte oder Pflichten
Erwerbsstruktur
Im Erbfall keine einzelnen Übertragungsakte
Für jede Rechtsposition ein eigener Erwerbstatbestand

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paula stirbt und hat ihre Tochter Anna in einem vollständig handgeschriebenen und unterschriebenen Testament zur einzigen Erbin bestimmt. Paula hinterlässt ein Fahrrad, ein Sparguthaben und eine offene Bankschuld; Anna hat dazu keine Übernahmeverträge geschlossen und die Erbschaft nicht ausgeschlagen.

Trifft „Gesamtrechtsnachfolge“ hier zu?

„Gesamtrechtsnachfolge“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erwerb kraft Gesetzes
    Das Testament bestimmt nur die Erbin; den Übergang des Vermögens auf Anna ordnet das Gesetz an.
    erfüllt
  2. 2
    Gesamtes vererbliches Vermögen als Einheit
    Anna übernimmt als einzige Erbin sowohl Paulas vererbliche Rechte als auch ihre Bankschuld in einem einheitlichen Vorgang.
    erfüllt
  3. 3
    Erwerb beim Erbfall ohne besondere Übertragungsakte
    Anna erwirbt die vererblichen Rechtspositionen bereits mit Paulas Tod, ohne einzelne Übernahmeverträge schließen zu müssen.
    erfüllt
BFall B

Paula stirbt und hat in einem vollständig handgeschriebenen und unterschriebenen Testament ihre Tochter Anna zur einzigen Erbin bestimmt. Paulas Freund Ben soll nach demselben Testament von Anna 500 Euro erhalten und sonst nichts. Anna hat das Geld noch nicht ausgezahlt und mit Ben keinen Vertrag geschlossen.

Trifft „Gesamtrechtsnachfolge“ hier zu?

„Gesamtrechtsnachfolge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesamtes vererbliches Vermögen als Einheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erwerb kraft Gesetzes
    Bens Zahlungsanspruch entsteht aufgrund der gesetzlichen Vermächtnisregeln, ohne dass Anna ihn vertraglich begründen muss.
    erfüllt
  2. 2
    Gesamtes vererbliches Vermögen als Einheit
    Ben erwirbt nur einen neu entstehenden Zahlungsanspruch gegen Anna, nicht Paulas vererbliches Vermögen als Einheit.
    fehlt
  3. 3
    Erwerb beim Erbfall ohne besondere Übertragungsakte
    Bens Zahlungsanspruch entsteht bereits mit Paulas Tod, unabhängig von einer Auszahlung oder einem weiteren Vertrag.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass ausnahmslos sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben übergehen.

RichtigErfasst sind nur vererbliche Rechtspositionen; nicht vererbliche Rechte und Pflichten bleiben ausgenommen.

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