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Gesamtvertretung liegt vor, wenn mehrere Vertreter bei der Abgabe von Willenserklärungen für den Vertretenen nur gemeinschaftlich, also unter Mitwirkung der jeweils erforderlichen Gesamtvertreter, wirksam handeln können. Die Mitwirkung kann auch durch eine vorherige Ermächtigung für bestimmte Geschäfte oder Geschäftsarten oder durch nachträgliche Zustimmung erfolgen; ein ohne die erforderliche Mitwirkung geschlossener Vertrag ist grundsätzlich schwebend unwirksam. Für den Empfang einer Willenserklärung genügt grundsätzlich ein einzelner Gesamtvertreter.

Merksatz

Die erforderlichen Vertreter müssen zusammenwirken, aber nicht gleichzeitig handeln.

Wer muss bei der Vertretung mitwirken?Die erforderliche Mitwirkung unterscheidet die aktive Vertretung. Beim Empfang von Erklärungen genügt grundsätzlich eine Person.
Gesamtvertretung
Einzelvertretung
Aktive Vertretung
Die erforderlichen Gesamtvertreter müssen mitwirken.
Ein Vertreter kann ohne Mitwirkung weiterer Vertreter handeln.
Empfang von Erklärungen
Grundsätzlich genügt ein einzelner Gesamtvertreter.
Ein empfangsberechtigter Vertreter genügt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea und Tim sind die einzigen Gesellschafter einer OHG. 2Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass sie die Gesellschaft nur gemeinsam vertreten dürfen. Beide unterschreiben im Namen der Gesellschaft einen Kaufvertrag über einen Bürodrucker.

Trifft „Gesamtvertretung“ hier zu?

„Gesamtvertretung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Vertreter
    Lea und Tim sind beide zur Vertretung derselben Gesellschaft berufen.
    erfüllt
  2. 2
    Erforderliche Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung
    Für wirksames Handeln müssen beide mitwirken, was durch ihre Unterschriften geschieht.
    erfüllt
BFall B

1Lea und Tim sind die einzigen Gesellschafter einer OHG. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass jeder die Gesellschaft allein vertreten darf. Beide unterschreiben im Namen der Gesellschaft einen Kaufvertrag über einen Bürodrucker.

Trifft „Gesamtvertretung“ hier zu?

„Gesamtvertretung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erforderliche Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Vertreter
    Lea und Tim sind beide zur Vertretung derselben Gesellschaft berufen.
    erfüllt
  2. 2
    Erforderliche Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung
    Jeder darf allein handeln; die tatsächlich gemeinsame Unterzeichnung begründet keine Pflicht zum Zusammenwirken.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine an die Gesellschaft gerichtete Erklärung wird erst als wirksam behandelt, wenn sie allen Gesamtvertretern zugegangen ist.

RichtigFür den Empfang genügt grundsätzlich ein einzelner Gesamtvertreter; bei der OHG reicht ein vertretungsbefugter Gesellschafter.

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