Definitionen
Geschäftsfähigkeit
§§ 104 ff. BGB · ZivilrechtGeschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie beginnt mit dem siebten Geburtstag und ist bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich beschränkt, ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich unbeschränkt; ausgeschlossen ist sie bei einer ihrer Natur nach nicht nur vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit, die eine freie Willensbestimmung unmöglich macht. Eine nur vorübergehende Störung begründet keine Geschäftsunfähigkeit, kann aber nach § 105 Abs. 2 BGB zur Nichtigkeit einer dabei abgegebenen Willenserklärung führen.
Nicht jede unwirksame Willenserklärung beruht auf fehlender Geschäftsfähigkeit.
- GeburtGeschäftsunfähigKinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig.
- 7. GeburtstagGrundsätzlich beschränktAb diesem Alter besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit.
- 18. GeburtstagGrundsätzlich unbeschränktMit Eintritt der Volljährigkeit entfällt die altersbedingte Beschränkung.
- Geschäftsunfähig Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig.
- Grundsätzlich beschränkt Ab diesem Alter besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit.
- Grundsätzlich unbeschränkt Mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt die altersbedingte Beschränkung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea ist 16 Jahre alt und 2psychisch gesund. Ihre Eltern haben ihr erlaubt, selbst einen bestimmten Rucksack zu kaufen. Im Geschäft erklärt sie der Verkäuferin, dass sie diesen Rucksack kauft.
Trifft „Geschäftsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens sieben Jahre altLea hat die Altersgrenze erreicht und ist als Minderjährige grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig.
- 2erfülltKeine nicht nur vorübergehende krankhafte Störung, die freie Willensbestimmung ausschließtEs besteht keine krankhafte Störung, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt.
Lea ist sechs Jahre alt und 2psychisch gesund. Ihre Eltern haben ihr erlaubt, selbst einen bestimmten Rucksack zu kaufen. Im Geschäft erklärt sie der Verkäuferin, dass sie diesen Rucksack kauft.
Trifft „Geschäftsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMindestens sieben Jahre altMit sechs Jahren hat Lea die erforderliche Altersgrenze noch nicht erreicht; die Erlaubnis ihrer Eltern ändert daran nichts.
- 2erfülltKeine nicht nur vorübergehende krankhafte Störung, die freie Willensbestimmung ausschließtEs besteht keine krankhafte Störung, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt.
Typische Fehler
FehlerGeschäftsfähigkeit wird mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit gleichgesetzt und deshalb erst ab Volljährigkeit angenommen.
RichtigBereits ab sieben Jahren besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit; mit 18 Jahren entfällt die altersbedingte Beschränkung.
FehlerEine nur vorübergehende Störung der Geistestätigkeit wird als Fall der Geschäftsunfähigkeit behandelt.
RichtigEine nur vorübergehende Störung begründet keine Geschäftsunfähigkeit; unter den Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 BGB ist aber die konkrete Willenserklärung nichtig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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