Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Geschäftsfähigkeit

§§ 104 ff. BGB · Zivilrecht

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie beginnt mit dem siebten Geburtstag und ist bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich beschränkt, ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich unbeschränkt; ausgeschlossen ist sie bei einer ihrer Natur nach nicht nur vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit, die eine freie Willensbestimmung unmöglich macht. Eine nur vorübergehende Störung begründet keine Geschäftsunfähigkeit, kann aber nach § 105 Abs. 2 BGB zur Nichtigkeit einer dabei abgegebenen Willenserklärung führen.

Merksatz

Nicht jede unwirksame Willenserklärung beruht auf fehlender Geschäftsfähigkeit.

Wie verändert sich die Geschäftsfähigkeit?Die Altersstufen gelten ohne einen Ausschluss nach § 104 Nr. 2 BGB. Markiert ist der Beginn der beschränkten Geschäftsfähigkeit.
  1. Geburt
    Geschäftsunfähig
    Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig.
  2. 7. Geburtstag
    Grundsätzlich beschränkt
    Ab diesem Alter besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit.
  3. 18. Geburtstag
    Grundsätzlich unbeschränkt
    Mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt die altersbedingte Beschränkung.
  1. Geschäftsunfähig Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig.
  2. Grundsätzlich beschränkt Ab diesem Alter besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit.
  3. Grundsätzlich unbeschränkt Mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt die altersbedingte Beschränkung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea ist 16 Jahre alt und 2psychisch gesund. Ihre Eltern haben ihr erlaubt, selbst einen bestimmten Rucksack zu kaufen. Im Geschäft erklärt sie der Verkäuferin, dass sie diesen Rucksack kauft.

Trifft „Geschäftsfähigkeit“ hier zu?

„Geschäftsfähigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mindestens sieben Jahre alt
    Lea hat die Altersgrenze erreicht und ist als Minderjährige grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig.
    erfüllt
  2. 2
    Keine nicht nur vorübergehende krankhafte Störung, die freie Willensbestimmung ausschließt
    Es besteht keine krankhafte Störung, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt.
    erfüllt
BFall B

Lea ist sechs Jahre alt und 2psychisch gesund. Ihre Eltern haben ihr erlaubt, selbst einen bestimmten Rucksack zu kaufen. Im Geschäft erklärt sie der Verkäuferin, dass sie diesen Rucksack kauft.

Trifft „Geschäftsfähigkeit“ hier zu?

„Geschäftsfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens sieben Jahre alt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mindestens sieben Jahre alt
    Mit sechs Jahren hat Lea die erforderliche Altersgrenze noch nicht erreicht; die Erlaubnis ihrer Eltern ändert daran nichts.
    fehlt
  2. 2
    Keine nicht nur vorübergehende krankhafte Störung, die freie Willensbestimmung ausschließt
    Es besteht keine krankhafte Störung, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerGeschäftsfähigkeit wird mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit gleichgesetzt und deshalb erst ab Volljährigkeit angenommen.

RichtigBereits ab sieben Jahren besteht grundsätzlich beschränkte Geschäftsfähigkeit; mit 18 Jahren entfällt die altersbedingte Beschränkung.

Verwechslung

FehlerEine nur vorübergehende Störung der Geistestätigkeit wird als Fall der Geschäftsunfähigkeit behandelt.

RichtigEine nur vorübergehende Störung begründet keine Geschäftsunfähigkeit; unter den Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 BGB ist aber die konkrete Willenserklärung nichtig.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.