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Geschäftsbesorgungsvertrag

§ 675 BGB · Zivilrecht

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag, der eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art zum Gegenstand hat, die im Interesse und für Rechnung des Auftraggebers vorgenommen wird, wobei der Geschäftsbesorger eine fremde Angelegenheit mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit besorgt.

Merksatz

Bezahlung allein genügt nicht; erforderlich ist die selbständige Wahrnehmung fremder wirtschaftlicher Interessen.

Geschäftsbesorgungsvertrag oder Auftrag?Beide können fremde wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist entgeltlich, der Auftrag unentgeltlich.
Geschäftsbesorgungsvertrag
Auftrag
Vertragstyp
Dienstvertrag oder Werkvertrag
Eigenständiger Vertragstyp
Vergütung
Entgeltlich
Unentgeltlich
Tätigkeit
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Auch nichtwirtschaftliche Angelegenheiten

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva vereinbart mit Paul für die Verwaltung ihres Mietshauses ein monatliches Honorar. Paul soll die Mieteinnahmen und laufenden Rechnungen für Eva bearbeiten; das Geld auf den verwalteten Konten gehört ausschließlich Eva. Er legt seine Arbeitsweise selbst fest und entscheidet innerhalb des vereinbarten Rahmens ohne Einzelanweisungen über die Abwicklung.

Trifft „Geschäftsbesorgungsvertrag“ hier zu?

„Geschäftsbesorgungsvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienst- oder Werkvertrag
    Die laufende Verwaltung gegen Vergütung ist hier als Dienstvertrag vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Wirtschaftliche Tätigkeit
    Die Verwaltung von Einnahmen und Zahlungen betrifft wirtschaftliche Angelegenheiten.
    erfüllt
  3. 3
    Fremdes Interesse und fremde Rechnung
    Paul verwaltet Evas Vermögen für sie und auf ihre Rechnung.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
    Paul verfügt bei der Durchführung über einen eigenen Entscheidungs- und Verantwortungsbereich.
    erfüllt
BFall B

Eva stellt Paul gegen ein monatliches Gehalt als Buchhalter für ihr Mietshaus ein. Paul soll die Mieteinnahmen und laufenden Rechnungen für Eva bearbeiten; das Geld auf den verwalteten Konten gehört ausschließlich Eva. Eva gibt ihm jeden einzelnen Arbeitsschritt verbindlich vor, und Paul darf davon nicht abweichen.

Trifft „Geschäftsbesorgungsvertrag“ hier zu?

„Geschäftsbesorgungsvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienst- oder Werkvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein besonderer Typ des Dienstvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Wirtschaftliche Tätigkeit
    Die Buchhaltung betrifft wirtschaftliche Angelegenheiten.
    erfüllt
  3. 3
    Fremdes Interesse und fremde Rechnung
    Die Bearbeitung dient Evas Vermögen und erfolgt auf ihre Rechnung.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
    Durch die vollständige Vorgabe aller Arbeitsschritte fehlt Paul ein eigener Entscheidungs- und Verantwortungsbereich.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Auftrag

Eva und Paul vereinbaren, dass 2Paul die Mieteinnahmen und laufenden Rechnungen von Evas Mietshaus dauerhaft ohne jede Vergütung bearbeitet. Die Vereinbarung soll rechtlich verbindlich sein. 3Das Geld auf den verwalteten Konten gehört ausschließlich Eva. 4Paul legt seine Arbeitsweise selbst fest und entscheidet innerhalb des vereinbarten Rahmens ohne Einzelanweisungen über die Abwicklung.

Trifft „Geschäftsbesorgungsvertrag“ hier zu?

„Geschäftsbesorgungsvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dienst- oder Werkvertrag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienst- oder Werkvertrag
    Die verbindlich vereinbarte unentgeltliche Geschäftsbesorgung ist ein Auftrag und kein entgeltlicher Dienst- oder Werkvertrag.
    fehlt
  2. 2
    Wirtschaftliche Tätigkeit
    Der wirtschaftliche Charakter der Vermögensverwaltung hängt nicht von einer Vergütung ab.
    erfüllt
  3. 3
    Fremdes Interesse und fremde Rechnung
    Paul bearbeitet die Angelegenheiten für Evas Vermögen und auf ihre Rechnung.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
    Paul übernimmt die Durchführung mit eigenem Entscheidungs- und Verantwortungsbereich.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Geschäftsbesorgung wird nur angenommen, wenn Rechtsgeschäfte im Namen des Auftraggebers abgeschlossen werden.

RichtigEin Auftreten im fremden Namen ist nicht erforderlich; auch tatsächliche Tätigkeiten können die Merkmale erfüllen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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