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Geldentschädigung bei APR-Verletzung

§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG · Zivilrecht

Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) kann der Betroffene eine Geldentschädigung verlangen, wenn die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann; maßgebliche Kriterien sind insbesondere Art, Schwere und Dauer des Eingriffs, der Grad des Verschuldens sowie die Notwendigkeit einer Genugtuungs- und Präventionsfunktion.

Merksatz

Entscheidend sind die Schwere der Persönlichkeitsverletzung und das Fehlen eines befriedigenden anderweitigen Ausgleichs.

Geldentschädigung oder Schmerzensgeld?Die Geldentschädigung für Persönlichkeitsverletzungen hat besondere Hürden, die beim Schmerzensgeld nicht in gleicher Weise gelten.
Geldentschädigung bei APR-Verletzung
Schmerzensgeld
Schwere der Verletzung
Eine schwerwiegende Verletzung ist erforderlich.
Es gibt keine entsprechende Schwerevoraussetzung.
Anderweitiger Ausgleich
Andere Möglichkeiten dürfen keinen befriedigenden Ausgleich bieten.
Es gilt kein entsprechender Vorrang anderer Ausgleichsmöglichkeiten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Mann veröffentlicht aus Rache auf einer viel gelesenen Internetseite Tagebucheinträge seiner früheren Partnerin über ihr Sexualleben und nennt ihren vollen Namen. Sie hatte ihm ausdrücklich verboten, die Einträge weiterzugeben. Tausende Menschen laden die Texte herunter und verbreiten sie weiter. 2Er löscht seinen Beitrag und verspricht, nichts mehr zu veröffentlichen, doch Kopien bleiben bei unbekannten Personen im Umlauf.

Trifft „Geldentschädigung bei APR-Verletzung“ hier zu?

„Geldentschädigung bei APR-Verletzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwerwiegende Verletzung des APR
    Die gezielte Veröffentlichung intimer Einzelheiten unter Namensnennung greift besonders schwer in die Persönlichkeit der Betroffenen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Kein anderweitiger befriedigender Ausgleich
    Die Löschung und das Versprechen können die bereits eingetretene Verbreitung der intimen Informationen nicht ausreichend ausgleichen.
    erfüllt
BFall B

Eine Frau liest aus Neugier einen offen auf dem gemeinsamen Küchentisch liegenden privaten Brief ihres Mitbewohners über alltägliche Einkäufe und das Wetter. Er hatte ihr zuvor ausdrücklich verboten, seine Briefe zu lesen. 2Sie legt den Brief zurück, behält keine Kopie und erzählt niemandem davon. Am nächsten Tag zieht sie endgültig aus und hat anschließend weder Kontakt zu ihm noch Zugang zu seiner Post.

Trifft „Geldentschädigung bei APR-Verletzung“ hier zu?

„Geldentschädigung bei APR-Verletzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schwerwiegende Verletzung des APR

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwerwiegende Verletzung des APR
    Das unbefugte Lesen verletzt die Vertraulichkeit des Briefes, erreicht bei diesem Inhalt und Umfang aber nicht die erforderliche Schwere.
    fehlt
  2. 2
    Kein anderweitiger befriedigender Ausgleich
    Es gibt nichts zu entfernen oder zu berichtigen; die abgeschlossene Kenntnisnahme lässt sich durch andere Abwehrmaßnahmen nicht rückgängig machen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Schwere des Eingriffs allein anhand seiner Dauer beurteilen und den Verschuldensgrad ausblenden.

RichtigDie Bewertung muss auch die Eingriffsart, den Verschuldensgrad sowie Genugtuungs- und Präventionsgesichtspunkte berücksichtigen.

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