Definitionen
Gegenwärtigkeit des Angriffs
§ 32 StGB · StrafrechtEin Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Unmittelbar bevor steht er, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, sodass ein Hinausschieben der Abwehr deren Erfolg gefährden würde; dass ein späterer Angriff nur schwerer abzuwehren wäre, genügt nicht.
Notwehr ist schon vor der ersten Verletzung möglich, aber nicht gegen erst künftige Angriffe.
- Unmittelbar bevorstehendBeginn der GegenwärtigkeitDer Angriff kann jeden Moment in eine Verletzung umschlagen; weiteres Warten gefährdet die Abwehr.
- Endgültig beendetEnde der GegenwärtigkeitDie Bedrohung ist vorbei; weder dauert der Angriff fort noch steht ein neuer direkt bevor.
- Beginn der Gegenwärtigkeit Der Angriff kann jeden Moment in eine Verletzung umschlagen; weiteres Warten gefährdet die Abwehr.
- Ende der Gegenwärtigkeit Die Bedrohung ist vorbei; weder dauert der Angriff fort noch steht ein neuer direkt bevor.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben steht direkt vor Anna und 1holt mit der Faust aus, um ihr sofort ins Gesicht zu schlagen. 2Anna bleiben nur Sekundenbruchteile, um den Schlag abzufangen.
Trifft „Gegenwärtigkeit des Angriffs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngriffBens Verhalten bedroht Annas körperliche Unversehrtheit.
- 2erfülltUnmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend oder fortdauerndDer Schlag kann jeden Moment in eine Verletzung umschlagen; weiteres Warten würde die Abwehr vereiteln.
1Ben schlägt Anna einmal ins Gesicht und läuft davon. Eine Stunde später findet Anna ihn schlafend auf einer Parkbank und schlägt ihn ebenfalls ins Gesicht.
Trifft „Gegenwärtigkeit des Angriffs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngriffBens früherer Faustschlag war ein Angriff auf Annas körperliche Unversehrtheit.
- 2fehltUnmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend oder fortdauerndAls Anna zuschlägt, ist Bens Angriff längst beendet und ein neuer steht nicht unmittelbar bevor.
Typische Fehler
FehlerEine spätere Vergeltung für einen endgültig beendeten Angriff wird noch als Notwehr behandelt.
RichtigIst der Angriff beendet und steht kein neuer unmittelbar bevor, fehlt die Gegenwärtigkeit.
FehlerEin erst später erwarteter Angriff wird als gegenwärtig behandelt, weil eine spätere Verteidigung schwieriger wäre.
RichtigDie bloße Erschwerung späterer Verteidigung macht einen künftigen Angriff nicht gegenwärtig; in Betracht kommen allenfalls §§ 34, 35 StGB.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema