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Geistigkeitstheorie

§ 267 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Nach der herrschenden Geistigkeitstheorie ist Aussteller einer Urkunde derjenige, dem die in ihr verkörperte Erklärung geistig als eigene zuzurechnen ist. Entscheidend ist nicht, wer die Urkunde körperlich hergestellt hat.

Merksatz

Wer eine Erklärung nur für jemand anderen aufschreibt, wird dadurch noch nicht zu ihrem Aussteller.

Wer gilt als Aussteller der Urkunde?Links steht die herrschende Auffassung. Die rechts gezeigte Körperlichkeitstheorie wird abgelehnt.
Geistigkeitstheorie
Körperlichkeitstheorie
Entscheidendes Kriterium
Geistige Zurechnung der Erklärung als eigene.
Körperliche Herstellung des Schriftstücks.
Bloße Schreibarbeit
Begründet allein keine Ausstellerstellung.
Würde die Ausstellerstellung begründen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara beauftragt ihre Mitarbeiterin Nina, für sie bei einem Möbelhaus schriftlich einen Schreibtisch zu bestellen. Nina schreibt den von Mara vorgegebenen Text auf Papier und unterschreibt mit Maras Namen, wie Mara es ausdrücklich erlaubt hat. Das Möbelhaus soll das unterschriebene Schreiben als Nachweis für Maras Bestellung erhalten.

Trifft „Geistigkeitstheorie“ hier zu?

„Geistigkeitstheorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen einer Urkunde
    Das unterschriebene Papier hält eine Bestellung fest, soll sie beweisen und lässt Mara als Erklärende erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Geistige Zurechnung der Erklärung als eigene
    Mara lässt ihre eigene Bestellung mit ihrer Erlaubnis niederschreiben und unterzeichnen; sie ist deshalb die Ausstellerin.
    erfüllt
BFall B

Mara arbeitet als Schreibkraft für Nina. Nina beauftragt Mara, für Nina bei einem Möbelhaus schriftlich einen Schreibtisch zu bestellen. 1Mara schreibt den von Nina vorgegebenen Text auf Papier und unterschreibt mit Ninas Namen, wie Nina es ausdrücklich erlaubt hat. Das Möbelhaus soll das unterschriebene Schreiben als Nachweis für Ninas Bestellung erhalten.

Trifft „Geistigkeitstheorie“ hier zu?

„Geistigkeitstheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geistige Zurechnung der Erklärung als eigene

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen einer Urkunde
    Das unterschriebene Papier hält eine Bestellung fest, soll sie beweisen und lässt Nina als Erklärende erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Geistige Zurechnung der Erklärung als eigene
    Mara schreibt lediglich Ninas Erklärung nieder; die Bestellung ist Nina und nicht Mara als eigene zuzurechnen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWer den Inhalt eines Schreibens entworfen hat, wird allein deshalb als dessen Aussteller angesehen.

RichtigEin Textentwurf allein genügt nicht; entscheidend ist, wem die endgültige Erklärung als eigene zuzurechnen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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