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Gegenwärtigkeit (Strafrecht)

§§ 32, 34 StGB · Strafrecht

Bei einem Angriff (§ 32 StGB) oder einer Gefahr (§ 34 StGB) gelten unterschiedliche zeitliche Anforderungen an die Gegenwärtigkeit. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich zu befürchten ist, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden; dies umfasst auch Dauergefahren, die jederzeit in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen können.

Merksatz

Bei Gefahren zählt die Dringlichkeit der Abwehr, bei Angriffen deren unmittelbare zeitliche Nähe.

Welche zeitlichen Anforderungen gelten?Bei der Notwehr zählt die zeitliche Nähe des Angriffs. Beim Notstand kann sofortiger Abwehrbedarf trotz späteren Schadenseintritts genügen.
Gegenwärtigkeit des Angriffs
Gegenwärtigkeit der Gefahr
Noch nicht begonnen
Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen.
Der Schaden darf später drohen, wenn Abwehr schon jetzt nötig ist.
Fortdauer
Der Angriff findet statt oder dauert noch an.
Auch jederzeit umschlagende Dauergefahren sind erfasst.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ben hebt ein Messer und stößt damit nach Anna. 2Anna greift während des Stoßes nach Bens Handgelenk.

Trifft „Gegenwärtigkeit (Strafrecht)“ hier zu?

„Gegenwärtigkeit (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff oder Gefahr als Ausgangslage
    Bens Verhalten bedroht Annas körperliche Unversehrtheit und ist damit ein Angriff.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Angriffsnähe oder Bedarf alsbaldiger Gefahrenabwehr
    Der Angriff findet im Zeitpunkt von Annas Abwehr gerade statt.
    erfüllt
BFall B

Eine Fachfirma stellt fest, dass 1ein tragender Balken in Lenas Gartenhaus voraussichtlich in neun Monaten brechen und dabei das Dach beschädigen wird, frühestens aber in sechs Monaten. Für die nächsten sechs Monate bestätigt sie, dass der Balken das Dach sicher trägt; der Austausch dauert einen Tag und kann jederzeit ohne Vorlauf beginnen.

Trifft „Gegenwärtigkeit (Strafrecht)“ hier zu?

„Gegenwärtigkeit (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Angriffsnähe oder Bedarf alsbaldiger Gefahrenabwehr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angriff oder Gefahr als Ausgangslage
    Der Zustand des Balkens lässt einen künftigen Eigentumsschaden erwarten und begründet damit eine Gefahr.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbare Angriffsnähe oder Bedarf alsbaldiger Gefahrenabwehr
    Weil der Balken noch mindestens sechs Monate sicher trägt und kurzfristig ausgetauscht werden kann, sind jetzt noch keine Abwehrmaßnahmen nötig.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine spätere Vergeltung für einen endgültig abgeschlossenen Angriff wird als Notwehr gerechtfertigt.

RichtigEin endgültig beendeter Angriff begründet keine gegenwärtige Notwehrlage mehr.

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