Definitionen
Gegnerunabhängigkeit
Art. 9 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtGegnerunabhängigkeit bedeutet, dass eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung ihre Willensbildung und Interessenvertretung unabhängig vom bestimmenden Einfluss der sozialen Gegenseite gestalten kann. Organisatorische oder finanzielle Verbindungen zur Gegenseite sind nur dann schädlich, wenn sie dieser einen solchen Einfluss ermöglichen.
Nicht die Verbindung zur Gegenseite ist entscheidend, sondern deren Möglichkeit, die Willensbildung zu beherrschen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Beschäftigte mehrerer Betriebe gründen einen Verein, der ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern vertritt. 2Nur Beschäftigte können Mitglied werden, und sämtliche Mittel stammen aus ihren Beiträgen. Über Satzung, Vorstand und Forderungen entscheiden ausschließlich die Mitglieder; Arbeitgeber haben keine Mitwirkungsrechte.
Trifft „Gegnerunabhängigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmer- oder ArbeitgebervereinigungDer Verein ist ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer Interessen.
- 2erfülltKein bestimmender Einfluss der sozialen GegenseiteDie Arbeitgeberseite kann weder über die Finanzierung noch über Entscheidungsrechte bestimmenden Einfluss nehmen.
1Beschäftigte mehrerer Betriebe gründen einen Verein, der ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern vertritt. Nur Beschäftigte können Mitglied werden, und sämtliche Mittel stammen aus ihren Beiträgen. Die Satzung gibt dem Arbeitgeberverband das Recht, den Vorstand des Vereins zu ernennen und jederzeit abzuberufen.
Trifft „Gegnerunabhängigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitnehmer- oder ArbeitgebervereinigungDer Verein ist ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer Interessen.
- 2fehltKein bestimmender Einfluss der sozialen GegenseiteDurch die Ernennung und jederzeitige Abberufung des Vorstands kann die Arbeitgeberseite die Vereinsführung beherrschen.
Typische Fehler
FehlerEine Vereinigung wird schon deshalb als gegnerunabhängig angesehen, weil ihr ausschließlich Arbeitnehmer angehören.
RichtigEin reiner Arbeitnehmer-Mitgliederkreis genügt nicht; die Arbeitgeberseite darf auch außerhalb einer Mitgliedschaft keinen bestimmenden Einfluss auf die Vereinigung erhalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema