Definitionen
Gebrauchsanmaßung (furtum usus)
§ 248b StGB · StrafrechtDie Gebrauchsanmaßung (furtum usus) ist die eigenmächtige, nur vorübergehende Benutzung einer fremden Sache, ohne dass der Benutzer eine dauerhafte Entziehung der Sache oder des in ihr verkörperten Sachwerts auch nur billigend in Kauf nimmt. Mangels Zueignungsabsicht liegt hinsichtlich der benutzten Sache kein Diebstahl nach § 242 StGB vor. Eine Strafbarkeit kann sich jedoch aus besonderen Vorschriften ergeben, etwa aus § 248b StGB für den unbefugten Fahrzeuggebrauch oder aus § 290 StGB für den unbefugten Gebrauch von Pfandsachen.
Die Rückgabeabsicht allein genügt nicht, wenn ein dauerhafter Sachwertentzug zumindest billigend in Kauf genommen wird.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea fährt mit dem Fahrrad ihres Nachbarn zum Bäcker, obwohl er ihr jede Fahrt damit ausdrücklich verboten hat. Schon vor dem Losfahren will sie es zehn Minuten später unbeschädigt an denselben Platz zurückstellen und macht das anschließend auch.
Trifft „Gebrauchsanmaßung (furtum usus)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBenutzung einer fremden SacheLea benutzt ein Fahrrad, das ihrem Nachbarn gehört.
- 2erfülltEigenmächtigkeitDie Fahrt widerspricht dem ausdrücklich erklärten Willen des Nachbarn.
- 3erfülltNur vorübergehende BenutzungLea plant lediglich eine kurze Fahrt mit anschließender Rückgabe.
- 4erfülltKein Vorsatz dauerhafter EnteignungLea will dem Nachbarn weder das Fahrrad noch dessen verkörperten Sachwert dauerhaft entziehen.
Lea fährt mit dem Fahrrad ihres Nachbarn zum Bäcker, nachdem er ihr diese Fahrt ausdrücklich erlaubt hat. Schon vor dem Losfahren will sie es zehn Minuten später unbeschädigt an denselben Platz zurückstellen und macht das anschließend auch.
Trifft „Gebrauchsanmaßung (furtum usus)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBenutzung einer fremden SacheLea benutzt ein Fahrrad, das ihrem Nachbarn gehört.
- 2fehltEigenmächtigkeitDer Nachbar hat die konkrete Fahrt ausdrücklich erlaubt.
- 3erfülltNur vorübergehende BenutzungLea plant lediglich eine kurze Fahrt mit anschließender Rückgabe.
- 4erfülltKein Vorsatz dauerhafter EnteignungLea will dem Nachbarn weder das Fahrrad noch dessen verkörperten Sachwert dauerhaft entziehen.
Typische Fehler
FehlerAus der geplanten Rückgabe wird stets auf fehlende Zueignungsabsicht geschlossen.
RichtigAuch bei geplanter Rückgabe darf der Benutzer einen dauerhaften Entzug des verkörperten Sachwerts nicht billigend in Kauf nehmen.
FehlerDie eigenmächtige Benutzung beliebiger fremder Sachen wird nach § 248b StGB bestraft.
Richtig§ 248b StGB betrifft nur Kraftfahrzeuge und Fahrräder, nicht beliebige Sachen.
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3 Schemata