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Gebrauchsvorteile

§ 100 BGB · Zivilrecht

Gebrauchsvorteile sind die durch den tatsächlichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache oder eines Rechts gezogenen Vorteile, die nicht in Früchten bestehen; sie zählen zu den Nutzungen im Sinne des § 100 BGB. Bei der Rückabwicklung von Schuldverhältnissen sind sie nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Vorschriften herauszugeben oder durch Wertersatz auszugleichen.

Merksatz

Gebrauchsvorteile setzen tatsächlichen Gebrauch voraus; eine bloße Nutzungsmöglichkeit genügt nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna fährt mit ihrem eigenen Fahrrad täglich zur Arbeit. Die Fahrt dauert 15 Minuten; zu Fuß würde sie 45 Minuten brauchen.

Trifft „Gebrauchsvorteile“ hier zu?

„Gebrauchsvorteile“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher, bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Sache oder eines Rechts
    Anna verwendet das Fahrrad tatsächlich als Fortbewegungsmittel.
    erfüllt
  2. 2
    Gezogener Vorteil
    Die Nutzung des Fahrrads verschafft Anna eine Zeitersparnis.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Früchte
    Die Zeitersparnis ist weder ein Erzeugnis noch ein sonstiger Ertrag des Fahrrads.
    erfüllt
BFall B

1Ben nutzt seinen Garten für den Kartoffelanbau. 2Im Herbst erntet er dort 30 Kilogramm Kartoffeln und lagert sie im Keller.

Trifft „Gebrauchsvorteile“ hier zu?

„Gebrauchsvorteile“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Früchte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher, bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Sache oder eines Rechts
    Ben bewirtschaftet den Garten tatsächlich entsprechend seiner Bestimmung.
    erfüllt
  2. 2
    Gezogener Vorteil
    Ben erhält durch die Bewirtschaftung die geernteten Kartoffeln.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Früchte
    Die geernteten Kartoffeln sind als Erzeugnisse des Gartens Früchte.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFrüchte werden als Gebrauchsvorteile eingeordnet.

RichtigFrüchte und Gebrauchsvorteile sind verschiedene Arten von Nutzungen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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