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Gebrauchsüberlassung

§§ 535, 581, 598 BGB · Zivilrecht

Gebrauchsüberlassung ist die vertragliche Verpflichtung einer Partei, einer anderen den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zu gewähren, ohne dass das Eigentum übertragen wird; sie ist charakteristisches Merkmal schuldrechtlicher Nutzungsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht und Leihe.

Merksatz

Auch ohne festes Enddatum kann die Nutzung vertraglich eingeräumt sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena verspricht ihrem Nachbarn, ihm ihren Koffer von Freitag bis Sonntag für seine Reise zur Verfügung zu stellen. Beide wollen mit ihrer Absprache rechtliche Pflichten begründen. Am Freitag gibt Lena ihm den Koffer, den er am Sonntag zurückbringen soll. Der Koffer soll weiterhin Lena gehören.

Trifft „Gebrauchsüberlassung“ hier zu?

„Gebrauchsüberlassung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Verpflichtung
    Lenas Versprechen soll sie vertraglich zur Bereitstellung des Koffers verpflichten.
    erfüllt
  2. 2
    Gebrauch einer Sache oder eines Rechts durch eine andere Person
    Der Nachbar darf den Koffer als Reisegepäck benutzen.
    erfüllt
  3. 3
    Bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer
    Die Nutzung ist für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Eigentumsübertragung
    Lena bleibt Eigentümerin des Koffers.
    erfüllt
BFall B

Lena verspricht ihrem Nachbarn, ihm ihren Koffer von Freitag bis Sonntag für seine Reise zur Verfügung zu stellen. Beide wollen mit ihrer Absprache keine rechtlichen Pflichten begründen. Am Freitag gibt Lena ihm den Koffer, den er am Sonntag zurückbringen soll. Der Koffer soll weiterhin Lena gehören.

Trifft „Gebrauchsüberlassung“ hier zu?

„Gebrauchsüberlassung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vertragliche Verpflichtung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Verpflichtung
    Die Beteiligten wollen ausdrücklich keine vertragliche Bindung eingehen.
    fehlt
  2. 2
    Gebrauch einer Sache oder eines Rechts durch eine andere Person
    Der Nachbar darf den Koffer als Reisegepäck benutzen.
    erfüllt
  3. 3
    Bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer
    Die Nutzung ist für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Eigentumsübertragung
    Lena bleibt Eigentümerin des Koffers.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Berechtigung zur Nutzung wird auf den Erwerb des Eigentums geschlossen.

RichtigDie eingeräumte Nutzung macht den Nutzer nicht zum Eigentümer.

Voraussetzung vergessen

FehlerAls möglicher Gegenstand werden nur körperliche Sachen berücksichtigt.

RichtigAuch Rechte können Gegenstand einer Gebrauchsüberlassung sein, insbesondere bei der Pacht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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