Definitionen
Gebrauchsüberlassung
§§ 535, 581, 598 BGB · ZivilrechtGebrauchsüberlassung ist die vertragliche Verpflichtung einer Partei, einer anderen den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zu gewähren, ohne dass das Eigentum übertragen wird; sie ist charakteristisches Merkmal schuldrechtlicher Nutzungsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht und Leihe.
Auch ohne festes Enddatum kann die Nutzung vertraglich eingeräumt sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena verspricht ihrem Nachbarn, ihm ihren Koffer von Freitag bis Sonntag für seine Reise zur Verfügung zu stellen. Beide wollen mit ihrer Absprache rechtliche Pflichten begründen. Am Freitag gibt Lena ihm den Koffer, den er am Sonntag zurückbringen soll. Der Koffer soll weiterhin Lena gehören.
Trifft „Gebrauchsüberlassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VerpflichtungLenas Versprechen soll sie vertraglich zur Bereitstellung des Koffers verpflichten.
- 2erfülltGebrauch einer Sache oder eines Rechts durch eine andere PersonDer Nachbar darf den Koffer als Reisegepäck benutzen.
- 3erfülltBestimmte oder unbestimmte NutzungsdauerDie Nutzung ist für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
- 4erfülltKeine EigentumsübertragungLena bleibt Eigentümerin des Koffers.
Lena verspricht ihrem Nachbarn, ihm ihren Koffer von Freitag bis Sonntag für seine Reise zur Verfügung zu stellen. Beide wollen mit ihrer Absprache keine rechtlichen Pflichten begründen. Am Freitag gibt Lena ihm den Koffer, den er am Sonntag zurückbringen soll. Der Koffer soll weiterhin Lena gehören.
Trifft „Gebrauchsüberlassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVertragliche VerpflichtungDie Beteiligten wollen ausdrücklich keine vertragliche Bindung eingehen.
- 2erfülltGebrauch einer Sache oder eines Rechts durch eine andere PersonDer Nachbar darf den Koffer als Reisegepäck benutzen.
- 3erfülltBestimmte oder unbestimmte NutzungsdauerDie Nutzung ist für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
- 4erfülltKeine EigentumsübertragungLena bleibt Eigentümerin des Koffers.
Typische Fehler
FehlerAus der Berechtigung zur Nutzung wird auf den Erwerb des Eigentums geschlossen.
RichtigDie eingeräumte Nutzung macht den Nutzer nicht zum Eigentümer.
FehlerAls möglicher Gegenstand werden nur körperliche Sachen berücksichtigt.
RichtigAuch Rechte können Gegenstand einer Gebrauchsüberlassung sein, insbesondere bei der Pacht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata