Definitionen
Eine Gefahr im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens für ein geschütztes Rechtsgut als wahrscheinlich oder nicht unwahrscheinlich erscheint; maßgeblich ist eine objektive ex-ante-Beurteilung auf Grundlage aller zur Tatzeit erkennbaren Umstände.
Ob eine Gefahr besteht, entscheidet die objektive Prognose zur Tatzeit und nicht der spätere Ausgang.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Über dem Eingang eines Wohnhauses hängt ein schwerer Dachziegel nur noch an einem fast durchgerosteten Draht. Direkt darunter steht ein Paketbote. 2Eine Dachdeckerin sieht den Ziegel und den Draht in diesem Moment vom Gerüst aus aus nächster Nähe.
Trifft „Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkrete Wahrscheinlichkeit eines RechtsgutsschadensDer Zustand der Befestigung lässt einen Absturz und damit eine körperliche Verletzung des Paketboten konkret erwarten.
- 2erfülltObjektive Beurteilung aus Sicht der TatzeitDie Prognose beruht auf den bereits jetzt für eine sachkundige Beobachterin erkennbaren Umständen.
Über dem Eingang eines Wohnhauses ist ein schwerer, unbeschädigter Dachziegel mit vier intakten Stahlklammern am unbeschädigten Dach befestigt. Direkt darunter steht ein Paketbote. 2Eine Dachdeckerin sieht den Ziegel und seine Befestigung in diesem Moment vom Gerüst aus aus nächster Nähe.
Trifft „Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKonkrete Wahrscheinlichkeit eines RechtsgutsschadensDie intakte Befestigung bietet keinen konkreten Anhaltspunkt für einen Absturz und eine Verletzung des Paketboten.
- 2erfülltObjektive Beurteilung aus Sicht der TatzeitAuch hier kann die Prognose auf die jetzt für eine sachkundige Beobachterin erkennbaren Umstände gestützt werden.
Typische Fehler
FehlerJede theoretisch denkbare Schadensmöglichkeit wird bereits als Gefahr eingeordnet.
RichtigErforderlich ist eine auf konkrete Umstände gestützte Schadenswahrscheinlichkeit; eine bloß abstrakte Möglichkeit genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata