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Gebrauchen

§ 267 StGB · Strafrecht

Gebrauchen ist jede bestimmungsgemäße Verwendung einer Urkunde, bei der diese einem anderen als Beweismittel zugänglich gemacht wird, sodass dieser von ihr Kenntnis nehmen kann.

Merksatz

Entscheidend ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme als Beweismittel, nicht die tatsächliche Wahrnehmung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena hat auf einer von ihrem Arbeitgeber ausgestellten und unterschriebenen Gehaltsbescheinigung die Angabe zum Monatslohn erhöht. Bei einer Wohnungsbesichtigung legt sie das Blatt vor den Vermieter auf den Tisch, 2um ihr Einkommen zu belegen. 3Der Vermieter könnte die Schrift problemlos lesen, schaut aber nicht auf das Blatt.

Trifft „Gebrauchen“ hier zu?

„Gebrauchen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwendung einer Urkunde
    Die unterschriebene Bescheinigung enthält eine verkörperte Erklärung über den Lohn und lässt den Arbeitgeber als Aussteller erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz zu Beweiszwecken
    Lena setzt die Bescheinigung zum Nachweis ihrer Einkommenshöhe ein.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Kenntnisnahme für einen anderen
    Der Vermieter kann die Bescheinigung wahrnehmen; dass er tatsächlich nicht hinschaut, ist unerheblich.
    erfüllt
BFall B

1Lena hat auf einer von ihrem Arbeitgeber ausgestellten und unterschriebenen Gehaltsbescheinigung die Angabe zum Monatslohn erhöht. Bei einer Wohnungsbesichtigung liest sie dem Vermieter die geänderte Lohnangabe daraus vor, 2um ihr Einkommen zu belegen. Dabei hält sie das Blatt ständig so, dass der Vermieter es nicht sehen kann, und nimmt es danach wieder mit.

Trifft „Gebrauchen“ hier zu?

„Gebrauchen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Möglichkeit der Kenntnisnahme für einen anderen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwendung einer Urkunde
    Die unterschriebene Bescheinigung enthält eine verkörperte Erklärung über den Lohn und lässt den Arbeitgeber als Aussteller erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz zu Beweiszwecken
    Lena beruft sich auf den Inhalt der Bescheinigung, um ihre Einkommenshöhe nachzuweisen.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Kenntnisnahme für einen anderen
    Der Vermieter hört nur die vorgelesene Angabe, ohne die Bescheinigung selbst wahrnehmen zu können.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die bloße mündliche Wiedergabe des Urkundeninhalts wird als ausreichend angesehen.

RichtigDer andere muss die Urkunde als Beweismittel wahrnehmen können; die bloße Mitteilung ihres Inhalts reicht nicht.

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