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Gebotenheit

§ 32 StGB · Strafrecht

Die Gebotenheit ist ein in § 32 Abs. 1 StGB verankertes Korrektiv der Notwehr, das die Ausübung des Notwehrrechts aus sozialethischen Gründen einschränken oder ausschließen kann. Eine erforderliche Verteidigung ist geboten, soweit ihr keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen. Diese kommen insbesondere bei krassen Missverhältnissen zwischen dem drohenden Schaden und den Folgen der Verteidigung, bei vorwerfbarer Provokation des Angriffs durch den Verteidiger oder bei erkennbar schuldlos handelnden Angreifern in Betracht.

Merksatz

Auch eine erforderliche Verteidigung kann an sozialethischen Grenzen scheitern.

Wo wird die Gebotenheit geprüft?Gezeigt ist die objektive Prüfung: Auf die Angriffslage und die Erforderlichkeit folgt die Gebotenheit.
  1. 1
    Notwehrlage
    Ein Angriff steht unmittelbar bevor oder dauert noch an und ist rechtlich nicht erlaubt.
  2. 2
    Erforderlichkeit
    Die Abwehr ist geeignet; ein gleich wirksames, milderes Mittel fehlt.
  3. 3
    Gebotenheit
    Der konkreten Abwehr dürfen keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen.
  1. 1
    Notwehrlage Ein Angriff steht unmittelbar bevor oder dauert noch an und ist rechtlich nicht erlaubt.
  2. 2
    Erforderlichkeit Die Abwehr ist geeignet; ein gleich wirksames, milderes Mittel fehlt.
  3. 3
    Gebotenheit Der konkreten Abwehr dürfen keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen.
Gebotenheit

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein erwachsener, nüchterner Mann greift Anna ohne vorherigen Streit mit einem Messer an und setzt zum Stich in ihre Brust an. Anna kann weder ausweichen noch fremde Hilfe erreichen. 1Nur ein Schuss auf den Oberkörper des Angreifers kann den unmittelbar bevorstehenden Stich noch verhindern. Anna schießt auf seinen Oberkörper und stoppt den Angriff.

Trifft „Gebotenheit“ hier zu?

„Gebotenheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erforderliche Verteidigung
    Der Schuss kann den Angriff abwehren, und ein gleich wirksames milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine entgegenstehenden sozialethischen Einschränkungen
    Gegen den unvermittelten lebensgefährlichen Angriff greift keine sozialethische Einschränkung ein.
    erfüllt
BFall B

Ein erwachsener, nüchterner Mann pflückt ohne Erlaubnis eine Birne im Wert von 50 Cent von Annas Baum und läuft damit zum Gartentor. Anna sitzt mit gebrochenen Beinen an einem entfernten Fenster und ruft ihn erfolglos zum Anhalten auf. 1Bevor der Mann das Grundstück mit der Birne verlässt, kann Anna ihn nur noch durch einen tödlichen Gewehrschuss aufhalten. Sie gibt diesen Schuss ab und tötet den Mann.

Trifft „Gebotenheit“ hier zu?

„Gebotenheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine entgegenstehenden sozialethischen Einschränkungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erforderliche Verteidigung
    Der Angriff auf Annas Eigentum dauert an, und ein gleich wirksames milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine entgegenstehenden sozialethischen Einschränkungen
    Die Tötung eines Menschen zur Rettung einer Birne im Wert von 50 Cent steht in einem krassen Missverhältnis zum drohenden Verlust.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerSozialethische Einschränkungen werden stets als vollständiger Ausschluss jeder Verteidigung behandelt.

RichtigSozialethische Einschränkungen können die Verteidigung begrenzen, ohne das Notwehrrecht vollständig auszuschließen.

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