Definitionen
Gebotenheit
§ 32 StGB · StrafrechtDie Gebotenheit ist ein in § 32 Abs. 1 StGB verankertes Korrektiv der Notwehr, das die Ausübung des Notwehrrechts aus sozialethischen Gründen einschränken oder ausschließen kann. Eine erforderliche Verteidigung ist geboten, soweit ihr keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen. Diese kommen insbesondere bei krassen Missverhältnissen zwischen dem drohenden Schaden und den Folgen der Verteidigung, bei vorwerfbarer Provokation des Angriffs durch den Verteidiger oder bei erkennbar schuldlos handelnden Angreifern in Betracht.
Auch eine erforderliche Verteidigung kann an sozialethischen Grenzen scheitern.
- 1NotwehrlageEin Angriff steht unmittelbar bevor oder dauert noch an und ist rechtlich nicht erlaubt.
- 2ErforderlichkeitDie Abwehr ist geeignet; ein gleich wirksames, milderes Mittel fehlt.
- 3GebotenheitDer konkreten Abwehr dürfen keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen.
- 1Notwehrlage Ein Angriff steht unmittelbar bevor oder dauert noch an und ist rechtlich nicht erlaubt.
- 2Erforderlichkeit Die Abwehr ist geeignet; ein gleich wirksames, milderes Mittel fehlt.
- 3Gebotenheit Der konkreten Abwehr dürfen keine sozialethischen Einschränkungen entgegenstehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein erwachsener, nüchterner Mann greift Anna ohne vorherigen Streit mit einem Messer an und setzt zum Stich in ihre Brust an. Anna kann weder ausweichen noch fremde Hilfe erreichen. 1Nur ein Schuss auf den Oberkörper des Angreifers kann den unmittelbar bevorstehenden Stich noch verhindern. Anna schießt auf seinen Oberkörper und stoppt den Angriff.
Trifft „Gebotenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErforderliche VerteidigungDer Schuss kann den Angriff abwehren, und ein gleich wirksames milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
- 2erfülltKeine entgegenstehenden sozialethischen EinschränkungenGegen den unvermittelten lebensgefährlichen Angriff greift keine sozialethische Einschränkung ein.
Ein erwachsener, nüchterner Mann pflückt ohne Erlaubnis eine Birne im Wert von 50 Cent von Annas Baum und läuft damit zum Gartentor. Anna sitzt mit gebrochenen Beinen an einem entfernten Fenster und ruft ihn erfolglos zum Anhalten auf. 1Bevor der Mann das Grundstück mit der Birne verlässt, kann Anna ihn nur noch durch einen tödlichen Gewehrschuss aufhalten. Sie gibt diesen Schuss ab und tötet den Mann.
Trifft „Gebotenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErforderliche VerteidigungDer Angriff auf Annas Eigentum dauert an, und ein gleich wirksames milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
- 2fehltKeine entgegenstehenden sozialethischen EinschränkungenDie Tötung eines Menschen zur Rettung einer Birne im Wert von 50 Cent steht in einem krassen Missverhältnis zum drohenden Verlust.
Typische Fehler
FehlerSozialethische Einschränkungen werden stets als vollständiger Ausschluss jeder Verteidigung behandelt.
RichtigSozialethische Einschränkungen können die Verteidigung begrenzen, ohne das Notwehrrecht vollständig auszuschließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata