Definitionen
Finalzusammenhang
§ 249 StGB · StrafrechtDer Finalzusammenhang beim Raub besteht, wenn der Täter Gewalt gegen einen Menschen oder eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder das Leben nach seiner Vorstellung als Mittel einsetzt, um die Wegnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern. Das bloße Ausnutzen der Folgen zuvor aus anderen Gründen ausgeübter Gewalt oder der erstmalige Einsatz von Nötigungsmitteln nach vollendeter Wegnahme zur Beutesicherung genügt nicht. Ein ursächlicher Beitrag des Nötigungsmittels zur Wegnahme ist nicht erforderlich.
Das Nötigungsmittel muss nach der Tätervorstellung der Wegnahme dienen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton möchte Bens Handy ohne dessen Erlaubnis behalten. Um es ihm abnehmen zu können, schlägt Anton Ben bewusstlos. Anschließend nimmt er das Handy aus Bens Hosentasche.
Trifft „Finalzusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltQualifiziertes NötigungsmittelAnton übt körperliche Gewalt gegen Ben aus.
- 2erfülltWegnahmezweck nach der TätervorstellungAnton setzt die Gewalt gezielt ein, um das Handy wegnehmen zu können.
1Anton schlägt Ben aus Wut über eine Beleidigung bewusstlos. Erst danach bemerkt er Bens Handy und beschließt, es ohne dessen Erlaubnis zu behalten. Er nimmt das Handy aus Bens Hosentasche, ohne weitere Gewalt anzuwenden oder eine Drohung auszusprechen.
Trifft „Finalzusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltQualifiziertes NötigungsmittelAnton übt körperliche Gewalt gegen Ben aus.
- 2fehltWegnahmezweck nach der TätervorstellungAnton fasst den Wegnahmeentschluss erst nach der Gewalt und nutzt lediglich deren Folgen aus.
Carla steckt im Elektronikladen ein Handy des Ladens in ihre Jackentasche, um es ohne Bezahlung zu behalten. Ein Mitarbeiter hat das Einstecken gesehen und stellt sie sofort am Regal zur Rede. 1Carla schlägt ihm ins Gesicht, damit er ihr das Handy nicht wieder abnimmt.
Trifft „Finalzusammenhang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltQualifiziertes NötigungsmittelCarla übt körperliche Gewalt gegen den Mitarbeiter aus.
- 2fehltWegnahmezweck nach der TätervorstellungDie Wegnahme ist mit dem Einstecken bereits vollendet; die anschließende Gewalt dient nur der Beutesicherung.
Typische Fehler
FehlerEs wird verlangt, dass das Nötigungsmittel die Wegnahme tatsächlich verursacht oder erleichtert hat.
RichtigEin tatsächlicher ursächlicher Beitrag zur Wegnahme ist keine zusätzliche Voraussetzung des Finalzusammenhangs.
FehlerEin erstmaliger Gewalteinsatz nach vollendeter Wegnahme zur bloßen Beutesicherung wird als ausreichend für Raub angesehen.
RichtigWird das Nötigungsmittel erstmals nach vollendeter Wegnahme nur zur Beutesicherung eingesetzt, begründet dies keinen Raub.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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