Definitionen
Firma
§ 17 Abs. 1 HGB · ZivilrechtDie Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Die Firma bezeichnet den Kaufmann im Geschäftsverkehr, nicht den von ihm geführten Betrieb.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena betreibt einen Werkzeughandel mit 40 Beschäftigten und eigenem Lager. 2Beim Ein- und Verkauf tritt sie unter dem Namen „Lena Berg Werkzeughandel e. K.“ auf, unter dem sie auch im Handelsregister eingetragen ist. 3Ihre geschäftlichen Schreiben unterschreibt sie ebenfalls unter diesem Namen.
Trifft „Firma“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmann als NamensträgerDer Umfang ihres Handelsbetriebs erfordert eine kaufmännische Organisation, sodass Lena Kaufmann ist.
- 2erfülltGeschäftsverkehr unter diesem NamenLena verwendet diesen Namen für ihre geschäftlichen Abschlüsse.
- 3erfülltUnterschrift unter diesem NamenLena nutzt denselben Namen auch beim Unterzeichnen.
Ben repariert nebenberuflich allein zwei oder drei Fahrräder im Monat und ist nicht im Handelsregister eingetragen. Für den Betrieb benötigt er weder Beschäftigte noch eine aufwendige Buchhaltung. 2Er schließt die Reparaturverträge unter dem Namen „Fahrradservice Ben Koch“ und 3unterschreibt seine geschäftlichen Schreiben ebenfalls unter diesem Namen.
Trifft „Firma“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKaufmann als NamensträgerBens kleiner Betrieb erfordert keine kaufmännische Organisation; mangels Eintragung ist er auch kein Kaufmann kraft Eintragung.
- 2erfülltGeschäftsverkehr unter diesem NamenBen verwendet den Namen beim Abschluss seiner Reparaturverträge.
- 3erfülltUnterschrift unter diesem NamenBen nutzt denselben Namen auch beim Unterzeichnen.
Typische Fehler
FehlerDer Geschäftsname eines Kleingewerbetreibenden ohne Kaufmannseigenschaft wird als Firma eingeordnet.
RichtigEine Firma setzt voraus, dass der Namensträger Kaufmann ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema