Definitionen
Flächennutzungsplan
§ 5 BauGB · Öffentliches RechtDer Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, in dem grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird. Er entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger, bindet jedoch die Gemeinde intern und bildet die Grundlage für die Aufstellung verbindlicher Bebauungspläne. Eine Ausnahme von der fehlenden unmittelbaren Außenwirkung bilden Darstellungen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Die Darstellung als Baufläche allein verschafft dem Eigentümer noch kein Baurecht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschließt eine Gemeinde eine Karte für ihr gesamtes Gebiet; die zuständige Behörde genehmigt sie, und die Gemeinde macht die Genehmigung ortsüblich bekannt. Wegen des erwarteten Bevölkerungswachstums und zusätzlicher Arbeitsplätze zeigt die Karte großräumig, wo künftig Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen und Grünflächen liegen sollen. Sie dient der Gemeinde als verbindliche Grundlage für spätere örtliche Pläne, enthält aber keine unmittelbar geltenden Bauvorgaben für Grundstückseigentümer.
Trifft „Flächennutzungsplan“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorbereitende FunktionDie Karte steuert die spätere verbindliche Planung, ohne selbst unmittelbar Bauvorgaben für Eigentümer zu schaffen.
- 2erfülltGrundsätzlich gemeindeweiter PlanungsraumDie Planung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
- 3erfülltKünftige Bodennutzung nach absehbarem GemeindebedarfDie geplante Flächenverteilung orientiert sich am erwarteten Bedarf an Wohnraum, Arbeitsstätten und Grünflächen.
- 4erfülltDarstellung in GrundzügenDie Karte zeigt die grundlegende Flächenverteilung statt Einzelheiten der Bebauung.
Eine kleine Gemeinde beschließt nach dem vorgeschriebenen Verfahren 2eine Karte für ihr gesamtes Gebiet als Satzung und macht sie ordnungsgemäß bekannt. 3Wegen des erwarteten Zuzugs und neuer Betriebe weist sie großräumig Wohngebiete, Gewerbegebiete und Grünflächen für die künftige Nutzung aus. 4Die Karte enthält nur diese Gebietseinteilung und keine Vorgaben zu Gebäudehöhen oder Geschosszahlen. Ihre Vorgaben gelten unmittelbar bei der Entscheidung über Bauanträge.
Trifft „Flächennutzungsplan“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorbereitende FunktionDie Karte ist als Satzung unmittelbar verbindlich und damit ein einfacher Bebauungsplan statt einer vorbereitenden Planung.
- 2erfülltGrundsätzlich gemeindeweiter PlanungsraumAuch diese Planung erfasst das gesamte Gemeindegebiet.
- 3erfülltKünftige Bodennutzung nach absehbarem GemeindebedarfDie künftige Flächennutzung richtet sich nach dem erwarteten Wohn- und Gewerbebedarf.
- 4erfülltDarstellung in GrundzügenInhaltlich bleibt die Karte bei der grundlegenden Verteilung der Nutzungsarten.
Typische Fehler
FehlerVom Flächennutzungsplan werden bereits detaillierte Vorgaben für die Bebauung einzelner Grundstücke verlangt.
RichtigEr muss die grundlegende Verteilung der Bodennutzungen zeigen, aber noch keine detaillierten Vorgaben für einzelne Bauvorhaben enthalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema