Definitionen
Finanzverfassung
Art. 104a–115 GG · Öffentliches RechtDie Finanzverfassung bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Normen, die die staatliche Finanzwirtschaft regeln, insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenzen im Bereich des Finanzwesens zwischen Bund und Ländern sowie die Grundsätze der Haushaltsführung.
Finanzbezogener Inhalt allein genügt nicht: Entscheidend ist auch der Verfassungsrang der Regelung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Grundgesetz enthält eine Regel, 2wonach Bund und Länder die Kosten ihrer jeweiligen Aufgaben im Grundsatz selbst übernehmen.
Trifft „Finanzverfassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfassungsrechtlicher RangDie Regel steht im Grundgesetz und hat damit Verfassungsrang.
- 2erfülltRegelung der staatlichen FinanzwirtschaftDie Regel verteilt die Ausgabenlast zwischen Bund und Ländern.
Der Bundestag beschließt das jährliche Haushaltsgesetz des Bundes. 2Darin stehen die für das kommende Jahr geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
Trifft „Finanzverfassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVerfassungsrechtlicher RangDas jährliche Haushaltsgesetz ist ein einfaches Gesetz und keine Verfassungsnorm.
- 2erfülltRegelung der staatlichen FinanzwirtschaftDie Festlegung der Einnahmen und Ausgaben betrifft die staatliche Finanzwirtschaft.
Typische Fehler
FehlerDie Finanzverfassung wird auf die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern reduziert.
RichtigSie umfasst auch die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen im Finanzwesen sowie die Grundsätze der Haushaltsführung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema