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Finanzausstattungsgarantie

Art. 28 II 3 GG · Öffentliches Recht

Die Finanzausstattungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG verpflichtet den Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, den Gemeinden eine finanzielle Mindestausstattung zu sichern, die die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben ermöglicht. Wird diese Mindestausstattung unterschritten, kann die Gemeinde Schutz aus der Garantie beanspruchen. Ein allgemeiner Anspruch auf finanziellen Ausgleich jeder Aufgabenübertragung folgt daraus nicht.

Merksatz

Auch nach Finanzierung der Pflichtaufgaben muss ein Mindestspielraum für freiwillige Selbstverwaltung bleiben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Landkreis verlangt von der 1Gemeinde Auenheim einen jährlichen Beitrag zur Finanzierung seiner Aufgaben. Obwohl die Gemeinde alle rechtlich zulässigen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und sparsam arbeitet, 2reichen ihre gesamten Mittel nach der Zahlung dauerhaft nur für ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Für eigene freiwillige Angebote bleibt kein Geld. Deshalb verlangt sie eine Senkung des Beitrags.

Trifft „Finanzausstattungsgarantie“ hier zu?

„Finanzausstattungsgarantie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinde als Berechtigte
    Auenheim ist als Gemeinde Trägerin der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung
    Der Beitrag entzieht der Gemeinde dauerhaft jeden finanziellen Spielraum für freiwillige Selbstverwaltung.
    erfüllt
BFall B

Der Landkreis verlangt von der 1Gemeinde Buchenau einen jährlichen Beitrag zur Finanzierung seiner Aufgaben. Die Gemeinde schöpft alle rechtlich zulässigen Einnahmemöglichkeiten aus und arbeitet sparsam. Auch nach der Zahlung kann sie sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und ein breites Angebot eigener Kulturprojekte und Freizeiteinrichtungen dauerhaft finanzieren; zusätzlich verbleiben erhebliche frei verwendbare Überschüsse. Dennoch verlangt sie eine Senkung des Beitrags.

Trifft „Finanzausstattungsgarantie“ hier zu?

„Finanzausstattungsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinde als Berechtigte
    Buchenau ist als Gemeinde Trägerin der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung
    Pflichtaufgaben und umfangreiche freiwillige Angebote bleiben finanzierbar, sodass der Mindestschutz keinen Anspruch auf Beitragssenkung vermittelt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jeder zusätzlichen Aufgabenübertragung wird unmittelbar ein Anspruch auf vollständigen finanziellen Ausgleich hergeleitet.

RichtigDie Garantie begründet für sich genommen keinen allgemeinen Anspruch auf gesonderten Ausgleich jeder Aufgabenübertragung.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Garantie wird als Anspruch auf Finanzierung sämtlicher gewünschter freiwilliger Aufgaben verstanden.

RichtigGeschützt ist insoweit ein Mindestmaß freiwilliger Selbstverwaltung, nicht die Finanzierung jedes kommunalen Vorhabens.

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