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Fehleridentität

Zivilrecht

Fehleridentität liegt vor, wenn das Verpflichtungsgeschäft einen rechtlichen Mangel aufweist und das Verfügungsgeschäft von demselben Mangel betroffen ist, sodass beide Geschäfte unwirksam oder anfechtbar sind. Die Wirksamkeit beider Geschäfte ist dabei jeweils eigenständig zu prüfen; die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts allein macht das Verfügungsgeschäft nicht unwirksam. Sind beide Geschäfte anfechtbar, muss die Anfechtung beide erfassen, damit beide rückwirkend unwirksam werden.

Merksatz

Die Prüfung des Verfügungsgeschäfts bleibt auch dann eigenständig, wenn beide Geschäfte am selben Mangel leiden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea ist volljährig und kann wegen einer schweren psychischen Erkrankung seit Jahren überhaupt keine freien Entscheidungen treffen. Sie verkauft Ben ihr Grundstück durch einen notariellen Vertrag und gibt alle Erklärungen selbst ab. 2Bei unverändertem Gesundheitszustand erklären beide unmittelbar danach persönlich vor dem Notar, dass das Eigentum an Ben übergehen soll. Ben wird anschließend als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Trifft „Fehleridentität“ hier zu?

„Fehleridentität“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlicher Mangel des Verpflichtungsgeschäfts
    Leas Erklärung zum Kaufvertrag ist wegen Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB nichtig.
    erfüllt
  2. 2
    Derselbe Mangel im Verfügungsgeschäft
    Dieselbe Geschäftsunfähigkeit macht auch Leas Erklärung bei der Auflassung nichtig.
    erfüllt
BFall B

1Lea ist volljährig und kann wegen einer schweren psychischen Erkrankung seit Jahren überhaupt keine freien Entscheidungen treffen. Sie verkauft Ben ihr Grundstück durch einen notariellen Vertrag und gibt alle Erklärungen selbst ab. Nach einer erfolgreichen Behandlung kann sie ein Jahr später wieder frei entscheiden und erklärt mit Ben persönlich vor einem Notar, dass das Eigentum an Ben übergehen soll. Ben kennt Leas frühere Erkrankung nicht und wird anschließend als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Trifft „Fehleridentität“ hier zu?

„Fehleridentität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Derselbe Mangel im Verfügungsgeschäft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlicher Mangel des Verpflichtungsgeschäfts
    Leas Erklärung zum Kaufvertrag ist wegen Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB nichtig.
    erfüllt
  2. 2
    Derselbe Mangel im Verfügungsgeschäft
    Bei der Auflassung ist Lea wieder geschäftsfähig, sodass der frühere Mangel diese Erklärung nicht erfasst.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei zwei anfechtbaren Geschäften wird angenommen, die Anfechtung allein des Verpflichtungsgeschäfts beseitige automatisch auch das Verfügungsgeschäft.

RichtigSoll auch das Verfügungsgeschäft rückwirkend unwirksam werden, muss die Anfechtung dieses ebenfalls erfassen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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