Definitionen
Fehlerhaftigkeit des Besitzes
§ 858 II BGB · ZivilrechtDer Besitz ist fehlerhaft, wenn er durch verbotene Eigenmacht gegenüber dem früheren Besitzer erlangt wurde. Ein Nachfolger im Besitz muss die Fehlerhaftigkeit gemäß § 858 Abs. 2 BGB gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des fehlerhaften Besitzers ist oder beim Erwerb die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers kennt.
Fehlerhafter Vorbesitz allein macht den Besitz des Nachfolgers noch nicht fehlerhaft.
- BesitzerwerbKenntnis erforderlichWer nicht Erbe ist, muss zu diesem Zeitpunkt die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes kennen.
- Nach dem ErwerbSpätere Kenntnis genügt nichtErst später erlangte Kenntnis macht den so erworbenen Besitz für sich genommen nicht fehlerhaft.
- Kenntnis erforderlich Wer nicht Erbe ist, muss zu diesem Zeitpunkt die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes kennen.
- Spätere Kenntnis genügt nicht Erst später erlangte Kenntnis macht den so erworbenen Besitz für sich genommen nicht fehlerhaft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Max nimmt Leas Fahrrad gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen aus ihrem Garten und behält es für eigene Ausflüge. 2Später leiht er Nora das Fahrrad und übergibt es ihr. Nora weiß bei der Übergabe, wie Max das Fahrrad an sich genommen hat.
Trifft „Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitzursprung in verbotener EigenmachtMax entzieht Lea den Besitz gegen ihren Willen, ohne dass dies gesetzlich gestattet ist.
- 2erfülltBei Besitznachfolge: Erbenstellung oder Kenntnis beim ErwerbNora erwirbt den Besitz von Max und kennt dabei die Fehlerhaftigkeit seines Besitzes.
1Max nimmt Leas Fahrrad gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen aus ihrem Garten und behält es für eigene Ausflüge. Später leiht er Nora das Fahrrad und übergibt es ihr. Nora weiß bei der Übergabe nichts von der Wegnahme und glaubt, das Fahrrad gehöre Max.
Trifft „Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitzursprung in verbotener EigenmachtMax entzieht Lea den Besitz gegen ihren Willen, ohne dass dies gesetzlich gestattet ist.
- 2fehltBei Besitznachfolge: Erbenstellung oder Kenntnis beim ErwerbNora erhält den Besitz durch Leihe, nicht als Erbin, und kennt bei Erwerb die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes nicht.
Typische Fehler
FehlerAuch beim Erben wird verlangt, dass er die Fehlerhaftigkeit beim Besitzerwerb kannte.
RichtigDer Erbe muss die Fehlerhaftigkeit unabhängig von seiner Kenntnis gegen sich gelten lassen.
FehlerBei einem Nachfolger, der nicht Erbe ist, wird grob fahrlässige Unkenntnis der Fehlerhaftigkeit mit Kenntnis gleichgesetzt.
RichtigAußerhalb der Erbfolge ist Kenntnis beim Erwerb erforderlich; grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata