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Fehlerhaftigkeit des Besitzes

§ 858 II BGB · Zivilrecht

Der Besitz ist fehlerhaft, wenn er durch verbotene Eigenmacht gegenüber dem früheren Besitzer erlangt wurde. Ein Nachfolger im Besitz muss die Fehlerhaftigkeit gemäß § 858 Abs. 2 BGB gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des fehlerhaften Besitzers ist oder beim Erwerb die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers kennt.

Merksatz

Fehlerhafter Vorbesitz allein macht den Besitz des Nachfolgers noch nicht fehlerhaft.

Wann muss der Nachfolger Kenntnis haben?Für Nachfolger, die keine Erben sind, zählt die Kenntnis beim Besitzerwerb. Erst später erlangte Kenntnis genügt nicht.
  1. Besitzerwerb
    Kenntnis erforderlich
    Wer nicht Erbe ist, muss zu diesem Zeitpunkt die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes kennen.
  2. Nach dem Erwerb
    Spätere Kenntnis genügt nicht
    Erst später erlangte Kenntnis macht den so erworbenen Besitz für sich genommen nicht fehlerhaft.
  1. Kenntnis erforderlich Wer nicht Erbe ist, muss zu diesem Zeitpunkt die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes kennen.
  2. Spätere Kenntnis genügt nicht Erst später erlangte Kenntnis macht den so erworbenen Besitz für sich genommen nicht fehlerhaft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Max nimmt Leas Fahrrad gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen aus ihrem Garten und behält es für eigene Ausflüge. 2Später leiht er Nora das Fahrrad und übergibt es ihr. Nora weiß bei der Übergabe, wie Max das Fahrrad an sich genommen hat.

Trifft „Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ hier zu?

„Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitzursprung in verbotener Eigenmacht
    Max entzieht Lea den Besitz gegen ihren Willen, ohne dass dies gesetzlich gestattet ist.
    erfüllt
  2. 2
    Bei Besitznachfolge: Erbenstellung oder Kenntnis beim Erwerb
    Nora erwirbt den Besitz von Max und kennt dabei die Fehlerhaftigkeit seines Besitzes.
    erfüllt
BFall B

1Max nimmt Leas Fahrrad gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen aus ihrem Garten und behält es für eigene Ausflüge. Später leiht er Nora das Fahrrad und übergibt es ihr. Nora weiß bei der Übergabe nichts von der Wegnahme und glaubt, das Fahrrad gehöre Max.

Trifft „Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ hier zu?

„Fehlerhaftigkeit des Besitzes“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Besitznachfolge: Erbenstellung oder Kenntnis beim Erwerb

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitzursprung in verbotener Eigenmacht
    Max entzieht Lea den Besitz gegen ihren Willen, ohne dass dies gesetzlich gestattet ist.
    erfüllt
  2. 2
    Bei Besitznachfolge: Erbenstellung oder Kenntnis beim Erwerb
    Nora erhält den Besitz durch Leihe, nicht als Erbin, und kennt bei Erwerb die Fehlerhaftigkeit des Vorgängerbesitzes nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch beim Erben wird verlangt, dass er die Fehlerhaftigkeit beim Besitzerwerb kannte.

RichtigDer Erbe muss die Fehlerhaftigkeit unabhängig von seiner Kenntnis gegen sich gelten lassen.

Verwechslung

FehlerBei einem Nachfolger, der nicht Erbe ist, wird grob fahrlässige Unkenntnis der Fehlerhaftigkeit mit Kenntnis gleichgesetzt.

RichtigAußerhalb der Erbfolge ist Kenntnis beim Erwerb erforderlich; grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

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