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Fehlgeschlagener Versuch

§ 24 StGB · Strafrecht

Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn aus Sicht des Täters nach der letzten Ausführungshandlung der tatbestandliche Erfolg mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur herbeigeführt werden kann. Ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 24 StGB scheidet dann aus.

Merksatz

Für den Fehlschlag zählt, was der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung noch für möglich hält.

Wo steht der Fehlschlag beim Rücktritt?Beim Einzeltäter wird zuerst ein Fehlschlag ausgeschlossen. Danach folgen das erforderliche Rücktrittsverhalten und dessen Freiwilligkeit.
  1. 1
    Fehlschlag ausschließen
    Ein Fehlschlag schließt einen strafbefreienden Rücktritt aus.
  2. 2
    Rücktrittsverhalten
    Zu prüfen ist, welches Verhalten nach Versuchsstadium und Tatverlauf erforderlich ist und ob es vorliegt.
  3. 3
    Freiwilligkeit
    Das erforderliche Rücktrittsverhalten muss auf einem freiwilligen Entschluss beruhen.
  1. 1
    Fehlschlag ausschließen Ein Fehlschlag schließt einen strafbefreienden Rücktritt aus.
  2. 2
    Rücktrittsverhalten Zu prüfen ist, welches Verhalten nach Versuchsstadium und Tatverlauf erforderlich ist und ob es vorliegt.
  3. 3
    Freiwilligkeit Das erforderliche Rücktrittsverhalten muss auf einem freiwilligen Entschluss beruhen.
Fehlgeschlagener Versuch

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will Ben töten, schießt mit seiner einzigen Patrone auf ihn und verfehlt ihn. 1Unmittelbar nach dem Schuss weiß Anton, dass seine Pistole leer ist; Ben flieht so schnell, dass Anton ihn nicht einholen kann. 2Anton hat keine andere Waffe und glaubt, Ben erst wieder angreifen zu können, nachdem er in seiner mehrere Kilometer entfernten Wohnung neue Munition geholt hat.

Trifft „Fehlgeschlagener Versuch“ hier zu?

„Fehlgeschlagener Versuch“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tätervorstellung nach der letzten Ausführungshandlung
    Maßgeblich ist Antons Einschätzung seiner Möglichkeiten unmittelbar nach dem erfolglosen Schuss.
    erfüllt
  2. 2
    Vollendung ohne zeitliche Zäsur nicht mehr möglich
    Anton sieht eine weitere Tötungsmöglichkeit erst nach einer längeren Unterbrechung zur Beschaffung von Munition.
    erfüllt
BFall B

Anton will Ben töten, schießt auf ihn und verfehlt ihn. 1Unmittelbar nach dem Schuss weiß Anton, dass noch mehrere Patronen in seiner Pistole sind und er sofort erneut auf den wenige Meter vor ihm stehenden Ben schießen könnte. Anton senkt die Pistole, weil er Ben doch am Leben lassen will.

Trifft „Fehlgeschlagener Versuch“ hier zu?

„Fehlgeschlagener Versuch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollendung ohne zeitliche Zäsur nicht mehr möglich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tätervorstellung nach der letzten Ausführungshandlung
    Anton beurteilt seine weiteren Möglichkeiten unmittelbar nach dem erfolglosen Schuss.
    erfüllt
  2. 2
    Vollendung ohne zeitliche Zäsur nicht mehr möglich
    Anton kann nach seiner Vorstellung sofort mit derselben Pistole weiter auf Ben schießen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBereits das Misslingen der ersten Ausführungshandlung wird als Fehlschlag behandelt.

RichtigEin erfolgloser erster Angriff genügt nicht, wenn der Täter die Tat nach seiner Vorstellung mit naheliegenden Mitteln unmittelbar fortsetzen und vollenden kann.

Rechtsfolge falsch

FehlerTrotz eines Fehlschlags wird ein strafbefreiender Rücktritt angenommen, weil der Täter freiwillig auf einen späteren neuen Angriff verzichtet.

RichtigDer freiwillige Verzicht auf einen späteren neuen Angriff eröffnet keinen strafbefreienden Rücktritt vom bereits fehlgeschlagenen Versuch.

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