Definitionen
Festsetzungsfrist
§ 169 AO · Öffentliches RechtDie Festsetzungsfrist ist die gesetzlich bestimmte Frist, innerhalb derer eine Abgabe (Steuer, Gebühr, Beitrag) durch Bescheid festgesetzt werden darf, soweit das jeweilige Abgabenrecht eine solche Frist vorsieht. Bei Steuern schließt der Fristablauf grundsätzlich sowohl eine Festsetzung als auch deren Aufhebung oder Änderung aus; ein bereits ergangener Bescheid wird dadurch nicht unwirksam.
Der Fristablauf sperrt grundsätzlich neue Festsetzungen und Korrekturen, lässt bestehende Steuerbescheide aber unberührt.
- Vor FristablaufVersand des SteuerbescheidsDer richtig adressierte Bescheid wird zur Post gegeben und verlässt die zuständige Finanzbehörde.
- FristablaufZeitliche GrenzeDie zeitliche Grenze für Festsetzungen, Aufhebungen und Änderungen ist grundsätzlich erreicht.
- Nach FristablaufSpäterer ZugangDer Bescheid geht dem Empfänger erst jetzt zu; die Frist ist dennoch gewahrt.
- Versand des Steuerbescheids Der richtig adressierte Bescheid wird zur Post gegeben und verlässt die zuständige Finanzbehörde.
- Zeitliche Grenze Die zeitliche Grenze für Festsetzungen, Aufhebungen und Änderungen ist grundsätzlich erreicht.
- Späterer Zugang Der Bescheid geht dem Empfänger erst jetzt zu; die Frist ist dennoch gewahrt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Finanzamt bearbeitet Annas Einkommensteuererklärung und 2will die Höhe ihrer Steuer erstmals durch Bescheid bestimmen. In der Akte ist dafür eine 1gesetzlich vorgegebene Zeitspanne von vier Jahren vermerkt.
Trifft „Festsetzungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich festgelegte FristDie Dauer des Zeitraums ergibt sich aus dem Gesetz.
- 2erfülltZeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung durch BescheidDer Zeitraum begrenzt die erstmalige Festsetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt.
Anna erhält einen Einkommensteuerbescheid und möchte dagegen Einspruch einlegen. Die beigefügte Belehrung nennt dafür eine 1gesetzlich vorgegebene Zeitspanne von einem Monat nach Bekanntgabe.
Trifft „Festsetzungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich festgelegte FristDie Dauer des Zeitraums ist gesetzlich vorgeschrieben.
- 2fehltZeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung durch BescheidDer Zeitraum betrifft Annas Einspruch und nicht die Festsetzung der Steuer durch das Finanzamt.
Typische Fehler
FehlerEin bereits ergangener Steuerbescheid müsse nach Fristablauf allein deshalb aufgehoben werden.
RichtigDer bloße Fristablauf beseitigt den Bescheid nicht; grundsätzlich ist danach auch seine Aufhebung ausgeschlossen.
FehlerDer Steuerbescheid müsse dem Empfänger immer vor Fristablauf zugehen.
RichtigWird der schriftliche Bescheid später wirksam postalisch bekannt gegeben, genügt grundsätzlich sein rechtzeitiges Verlassen der zuständigen Finanzbehörde.