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Festsetzungsfrist

§ 169 AO · Öffentliches Recht

Die Festsetzungsfrist ist die gesetzlich bestimmte Frist, innerhalb derer eine Abgabe (Steuer, Gebühr, Beitrag) durch Bescheid festgesetzt werden darf, soweit das jeweilige Abgabenrecht eine solche Frist vorsieht. Bei Steuern schließt der Fristablauf grundsätzlich sowohl eine Festsetzung als auch deren Aufhebung oder Änderung aus; ein bereits ergangener Bescheid wird dadurch nicht unwirksam.

Merksatz

Der Fristablauf sperrt grundsätzlich neue Festsetzungen und Korrekturen, lässt bestehende Steuerbescheide aber unberührt.

Kann ein Steuerbescheid später zugehen?Beispiel einer postalischen Bekanntgabe: Der Bescheid verlässt die zuständige Finanzbehörde vor Fristablauf und geht dem Empfänger erst danach zu.
  1. Vor Fristablauf
    Versand des Steuerbescheids
    Der richtig adressierte Bescheid wird zur Post gegeben und verlässt die zuständige Finanzbehörde.
  2. Fristablauf
    Zeitliche Grenze
    Die zeitliche Grenze für Festsetzungen, Aufhebungen und Änderungen ist grundsätzlich erreicht.
  3. Nach Fristablauf
    Späterer Zugang
    Der Bescheid geht dem Empfänger erst jetzt zu; die Frist ist dennoch gewahrt.
  1. Versand des Steuerbescheids Der richtig adressierte Bescheid wird zur Post gegeben und verlässt die zuständige Finanzbehörde.
  2. Zeitliche Grenze Die zeitliche Grenze für Festsetzungen, Aufhebungen und Änderungen ist grundsätzlich erreicht.
  3. Späterer Zugang Der Bescheid geht dem Empfänger erst jetzt zu; die Frist ist dennoch gewahrt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Finanzamt bearbeitet Annas Einkommensteuererklärung und 2will die Höhe ihrer Steuer erstmals durch Bescheid bestimmen. In der Akte ist dafür eine 1gesetzlich vorgegebene Zeitspanne von vier Jahren vermerkt.

Trifft „Festsetzungsfrist“ hier zu?

„Festsetzungsfrist“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich festgelegte Frist
    Die Dauer des Zeitraums ergibt sich aus dem Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung durch Bescheid
    Der Zeitraum begrenzt die erstmalige Festsetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt.
    erfüllt
BFall B

Anna erhält einen Einkommensteuerbescheid und möchte dagegen Einspruch einlegen. Die beigefügte Belehrung nennt dafür eine 1gesetzlich vorgegebene Zeitspanne von einem Monat nach Bekanntgabe.

Trifft „Festsetzungsfrist“ hier zu?

„Festsetzungsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung durch Bescheid

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich festgelegte Frist
    Die Dauer des Zeitraums ist gesetzlich vorgeschrieben.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung durch Bescheid
    Der Zeitraum betrifft Annas Einspruch und nicht die Festsetzung der Steuer durch das Finanzamt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin bereits ergangener Steuerbescheid müsse nach Fristablauf allein deshalb aufgehoben werden.

RichtigDer bloße Fristablauf beseitigt den Bescheid nicht; grundsätzlich ist danach auch seine Aufhebung ausgeschlossen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Steuerbescheid müsse dem Empfänger immer vor Fristablauf zugehen.

RichtigWird der schriftliche Bescheid später wirksam postalisch bekannt gegeben, genügt grundsätzlich sein rechtzeitiges Verlassen der zuständigen Finanzbehörde.

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