Definitionen
Fernwirkung
§ 136a StPO · StrafrechtDie Fernwirkung ("fruit of the poisonous tree"-Doktrin) bezeichnet die Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot, das für ein unmittelbar rechtswidrig erlangtes Beweismittel gilt, sich auch auf mittelbar daraus gewonnene weitere Beweismittel erstreckt. Nach der Rechtsprechung haben Beweisverwertungsverbote grundsätzlich keine Fernwirkung; die Behandlung mittelbar gewonnener Beweismittel ist insbesondere bei Verstößen gegen § 136a StPO umstritten.
Das Verwertungsverbot für den ersten Beweis beantwortet noch nicht die Frage nach der Verwertbarkeit der Folgebeweise.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Polizei befragt Paul, weil sie ihn verdächtigt, ein Fahrrad gestohlen zu haben. 1Ein Polizist schlägt Paul so lange, bis Paul das Versteck des Fahrrads nennt. 2Nur aufgrund dieser Angabe findet die Polizei das Fahrrad.
Trifft „Fernwirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwertungsverbot für das unmittelbar erlangte BeweismittelDie durch Schläge erzwungene Aussage unterliegt dem Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO.
- 2erfülltWeitere Beweismittel aus dem Ausgangsbeweismittel gewonnenDas Fahrrad ist ein durch die verbotene Aussage entdeckter Folgebeweis, sodass sich die Fernwirkungsfrage stellt.
Die Polizei befragt Paul, weil sie ihn verdächtigt, ein Fahrrad gestohlen zu haben. 1Ein Polizist schlägt Paul so lange, bis Paul das Versteck des Fahrrads nennt. Schon vor der Befragung hat eine Zeugin der Polizei den Weg zum Versteck beschrieben. Allein anhand der Wegbeschreibung der Zeugin findet die Polizei das Fahrrad.
Trifft „Fernwirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwertungsverbot für das unmittelbar erlangte BeweismittelDie durch Schläge erzwungene Aussage unterliegt dem Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO.
- 2fehltWeitere Beweismittel aus dem Ausgangsbeweismittel gewonnenDas Fahrrad wurde aufgrund einer unabhängigen Informationsquelle gefunden und ist deshalb kein aus Pauls Aussage gewonnener Folgebeweis.
Typische Fehler
FehlerJede rechtswidrige Beweiserhebung wird ohne Prüfung eines Verwertungsverbots als Ausgangspunkt einer Fernwirkung behandelt.
RichtigDie Fernwirkungsfrage setzt voraus, dass für das unmittelbar erlangte Beweismittel ein Verwertungsverbot besteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata