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Fernabsatzvertrag

§ 312c BGB · Zivilrecht

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem die Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Internet, Telefon, E-Mail) geführt werden und auch der Vertragsschluss ausschließlich über solche Mittel erfolgt. Der Vertragsschluss muss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen.

Merksatz

Ein Onlineabschluss allein genügt nicht: Auch die Vertragsverhandlungen müssen ausschließlich auf Distanz stattfinden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Fahrradhändlerin betreibt einen Online-Shop, über den sie regelmäßig Bestellungen entgegennimmt, per E-Mail bestätigt und Fahrräder versendet. Lea bespricht ausschließlich per E-Mail mit der Händlerin die Ausstattung eines Fahrrads, das sie für private Ausflüge kaufen möchte. Lea bestellt dieses Fahrrad im Online-Shop, und die Händlerin nimmt die Bestellung per E-Mail an.

Trifft „Fernabsatzvertrag“ hier zu?

„Fernabsatzvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    Beim Kauf handelt die Händlerin gewerblich und Lea für private Zwecke.
    erfüllt
  2. 2
    Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel
    Die gesamte Abstimmung über den Kauf erfolgt per E-Mail.
    erfüllt
  3. 3
    Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel
    Bestellung und Annahme erfolgen ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit.
    erfüllt
  4. 4
    Abschluss im organisierten Fernabsatzsystem
    Der Kauf wird über einen dauerhaft für Bestellungen auf Distanz eingerichteten Vertriebsablauf abgewickelt.
    erfüllt
BFall B

4Eine Fahrradhändlerin betreibt einen Online-Shop, über den sie regelmäßig Bestellungen entgegennimmt, per E-Mail bestätigt und Fahrräder versendet. 1Lea handelt mit der Händlerin im Laden den Preis für ein Fahrrad aus, das sie für private Ausflüge kaufen möchte. Beide halten ausdrücklich fest, dass der Kaufvertrag erst durch Leas spätere Bestellung im Online-Shop und deren Annahme zustande kommen soll. 3Lea bestellt anschließend dort zum ausgehandelten Preis, und die Händlerin nimmt die Bestellung per E-Mail an.

Trifft „Fernabsatzvertrag“ hier zu?

„Fernabsatzvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    Beim Kauf handelt die Händlerin gewerblich und Lea für private Zwecke.
    erfüllt
  2. 2
    Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel
    Der konkrete Kaufpreis wird bei einem persönlichen Gespräch im Laden ausgehandelt.
    fehlt
  3. 3
    Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel
    Nach der ausdrücklichen Festlegung kommt der Kauf erst durch die Onlinebestellung und deren Annahme per E-Mail zustande.
    erfüllt
  4. 4
    Abschluss im organisierten Fernabsatzsystem
    Auch dieser Kauf wird über den eingerichteten Onlinevertrieb abgeschlossen.
    erfüllt
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