Definitionen
Fernabsatzvertrag
§ 312c BGB · ZivilrechtEin Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem die Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Internet, Telefon, E-Mail) geführt werden und auch der Vertragsschluss ausschließlich über solche Mittel erfolgt. Der Vertragsschluss muss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen.
Ein Onlineabschluss allein genügt nicht: Auch die Vertragsverhandlungen müssen ausschließlich auf Distanz stattfinden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Fahrradhändlerin betreibt einen Online-Shop, über den sie regelmäßig Bestellungen entgegennimmt, per E-Mail bestätigt und Fahrräder versendet. Lea bespricht ausschließlich per E-Mail mit der Händlerin die Ausstattung eines Fahrrads, das sie für private Ausflüge kaufen möchte. Lea bestellt dieses Fahrrad im Online-Shop, und die Händlerin nimmt die Bestellung per E-Mail an.
Trifft „Fernabsatzvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrag zwischen Unternehmer und VerbraucherBeim Kauf handelt die Händlerin gewerblich und Lea für private Zwecke.
- 2erfülltVertragsverhandlungen ausschließlich über FernkommunikationsmittelDie gesamte Abstimmung über den Kauf erfolgt per E-Mail.
- 3erfülltVertragsschluss ausschließlich über FernkommunikationsmittelBestellung und Annahme erfolgen ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit.
- 4erfülltAbschluss im organisierten FernabsatzsystemDer Kauf wird über einen dauerhaft für Bestellungen auf Distanz eingerichteten Vertriebsablauf abgewickelt.
4Eine Fahrradhändlerin betreibt einen Online-Shop, über den sie regelmäßig Bestellungen entgegennimmt, per E-Mail bestätigt und Fahrräder versendet. 1Lea handelt mit der Händlerin im Laden den Preis für ein Fahrrad aus, das sie für private Ausflüge kaufen möchte. Beide halten ausdrücklich fest, dass der Kaufvertrag erst durch Leas spätere Bestellung im Online-Shop und deren Annahme zustande kommen soll. 3Lea bestellt anschließend dort zum ausgehandelten Preis, und die Händlerin nimmt die Bestellung per E-Mail an.
Trifft „Fernabsatzvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrag zwischen Unternehmer und VerbraucherBeim Kauf handelt die Händlerin gewerblich und Lea für private Zwecke.
- 2fehltVertragsverhandlungen ausschließlich über FernkommunikationsmittelDer konkrete Kaufpreis wird bei einem persönlichen Gespräch im Laden ausgehandelt.
- 3erfülltVertragsschluss ausschließlich über FernkommunikationsmittelNach der ausdrücklichen Festlegung kommt der Kauf erst durch die Onlinebestellung und deren Annahme per E-Mail zustande.
- 4erfülltAbschluss im organisierten FernabsatzsystemAuch dieser Kauf wird über den eingerichteten Onlinevertrieb abgeschlossen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema