Definitionen
Fernkommunikationsmittel
§ 312c Abs. 2 BGB · ZivilrechtFernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes.
Entscheidend ist die Eignung für Vertragskontakte auf Distanz, nicht die tatsächliche räumliche Trennung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena möchte für ihre Wohnung einen Stuhl kaufen. Sie sendet dem Möbelhändler von zu Hause aus eine E-Mail mit ihrer Bestellung, die er in seinem Laden liest.
Trifft „Fernkommunikationsmittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEignung zur Vertragsanbahnung oder zum VertragsschlussPer E-Mail können Erklärungen zum Abschluss eines Kaufvertrags übermittelt werden.
- 2erfülltNutzung ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit möglichE-Mails ermöglichen den Austausch zwischen Personen an verschiedenen Orten.
Lena möchte für ihre Wohnung einen Stuhl kaufen und 1bespricht im Möbelgeschäft den Preis mit dem Verkäufer. Beide verständigen sich ausschließlich im persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht, ohne technische Hilfsmittel oder Aufzeichnungen.
Trifft „Fernkommunikationsmittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEignung zur Vertragsanbahnung oder zum VertragsschlussDas Gespräch dient der Vorbereitung eines Kaufvertrags.
- 2fehltNutzung ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit möglichDas persönliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht setzt die körperliche Anwesenheit beider Seiten voraus.
Typische Fehler
FehlerAus einer Bestellung per E-Mail wird ohne weitere Prüfung auf einen Fernabsatzvertrag geschlossen.
RichtigFür einen Fernabsatzvertrag müssen unter anderem sämtliche Vertragsverhandlungen und der Abschluss über solche Mittel laufen; außerdem muss der Abschluss in ein entsprechend organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem eingebunden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema