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Fernmeldegeheimnis

Art. 10 GG · Öffentliches Recht

Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit des Inhalts sowie der näheren Umstände der Telekommunikation (insbesondere Kommunikationspartner, Zeitpunkt und Häufigkeit) vor staatlichem Zugriff und gewährleistet so die unbeobachtete Kommunikation über technische Übertragungswege. Einschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen insbesondere verhältnismäßig sein.

Merksatz

Auch ohne Kenntnis des Gesprächsinhalts kann staatliche Überwachung der Telekommunikation das Fernmeldegeheimnis berühren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea telefoniert mit Tom über das Mobilfunknetz. Eine Polizeibeamtin hört die laufende Verbindung heimlich mit und schreibt den Gesprächsinhalt auf.

Trifft „Fernmeldegeheimnis“ hier zu?

„Fernmeldegeheimnis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kommunikation über technische Übertragungswege
    Das Gespräch wird mithilfe technischer Einrichtungen zwischen den Beteiligten übertragen.
    erfüllt
  2. 2
    Betroffenheit von Inhalten oder näheren Kommunikationsumständen
    Die Überwachung erfasst den Inhalt des Gesprächs.
    erfüllt
  3. 3
    Zugriff durch den Staat
    Die Kenntnisnahme erfolgt durch eine staatliche Amtsträgerin.
    erfüllt
BFall B

Lea und Tom sitzen auf einer Parkbank und sprechen direkt miteinander, ohne technische Übertragungsgeräte zu benutzen. Eine Polizeibeamtin hört das Gespräch aus einem nahen Versteck gezielt mit und schreibt den Gesprächsinhalt auf.

Trifft „Fernmeldegeheimnis“ hier zu?

„Fernmeldegeheimnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kommunikation über technische Übertragungswege

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kommunikation über technische Übertragungswege
    Die Unterhaltung findet unmittelbar statt und wird nicht technisch übertragen.
    fehlt
  2. 2
    Betroffenheit von Inhalten oder näheren Kommunikationsumständen
    Die Beobachtung erfasst den Inhalt der Unterhaltung.
    erfüllt
  3. 3
    Zugriff durch den Staat
    Die Kenntnisnahme erfolgt durch eine staatliche Amtsträgerin.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Fernmeldegeheimnis wird als vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht behandelt, dessen Einschränkung nur durch kollidierendes Verfassungsrecht möglich sei.

RichtigArt. 10 Abs. 2 Satz 1 GG enthält einen Gesetzesvorbehalt; Einschränkungen benötigen eine gesetzliche Grundlage.

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